Die Bank kann im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Anlageprodukten von Dritten Vergütungen, Gebühren, Kommissionen, Entschädigungen und andere Leistungen (insgesamt nachfolgend "Entschädigungen") erhalten. Die Entschädigungen entgelten Dienstleistungen, welche die Bank für Dritte auf Grundlage selbstständiger Verträge erbringt, und kommen der Bank nicht in Erfüllung von Auftragsverhältnissen mit dem Kunden zu. Anspruchsberechtigt an den Entschädigungen ist allein die Bank.
Die Bank trägt potenziellen Konflikten mit Kundeninteressen bei der Vereinnahmung der Entschädigungen durch Anwendung einer entsprechenden Policy (entsprechender Weisungen und organisatorischer Massnahmen) Rechnung.

Im Sinne der Transparenz geben wir Ihnen nachstehend eine Übersicht der derzeit geltenden Bandbreiten der von den Fondsgesellschaften für die verschiedenen Anlagekategorien vergüteten Vertriebsentschädigungen:

Anlagekategorie

Ansatz p.a.

Minimum

Maximum

Geldmarktfonds

0,00 %

0,30 %

Obligationenfonds

0,00 %

0,75 %

Aktienfonds

0,00 %

1,10 %

Immobilienfonds

0,00 %

0,45 %

Strategiefonds

0,00 %

0,60 %

Strukturierte Produkte

0,00 %

1,50 %

Andere Entschädigungen seitens Dritter erhält die Valiant im Rahmen der Ausführung der vertraglichen Pflichten bezüglich Ihrer Geschäftsbeziehung nicht.