Das 3-Säulen-System in der Schweiz
1. Säule: Staatliche Vorsorge / AHV / IV / EL
Die Existenzsicherung ist der 1. Pfeiler des 3-Säulen-Systems in der Schweiz. Nach Beendigung der Erwerbstätigkeit und dem Übertritt ins Rentenalter, haben Sie Anspruch auf die staatlichen Vorsorgeleistungen aus der AHV.
Das ordentliche Pensionierungsalter liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist möglich. Dabei wird die AHV-Rente lebenslänglich gekürzt. Die AHV-Beitragspflicht bleibt bei der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter bestehen.
Rentenkürzung bei Vorbezug | ||
um 1 Jahr | um 2 Jahre | |
Frauen und Männer | 6,8 % | 13,6 % |
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