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Bauhandwerkergarantie / -bürgschaft

Garantie für offene und versteckte Mängel
Die Bauhandwerkergarantie / Bauhandwerkerbürgschaft (auch Arbeits- oder Werkgarantie) ist im Inlandgeschäft eine wichtige Kautionskreditart.

Üblicherweise muss der Bauhandwerker für die von ihm geleistete Arbeit und Materiallieferung eine mehrjährige Garantie für offene (zwei Jahre) und versteckte Mängel (fünf Jahre) übernehmen. Entweder hält der Bauherr aufgrund der Abmachungen im Werkvertrag 10 % des Rechnungsbetrages für zwei Jahre als Sicherheit zurück, oder er verlangt vom Bauhandwerker eine Bankgarantie / -bürgschaft über denselben Betrag und dieselbe Frist.

Bauhandwerkergarantien werden entweder in Form einer «einfachen Bürgschaft» oder als «Solidarbürgschaft» ausgestellt.

Konditionen
Die Kosten der Bauhandwerkerbürgschaften richten sich nach der Bürgschaftsart, der Laufzeit sowie der Sicherstellung der Bürgschaft.