Garantie bei nicht vertragsgemässer und rechtzeitiger Lieferung und Leistung
Mit der Erfüllungsgarantie verpflichtet sich die Bank, im Auftrag Ihres Kunden, dem Begünstigten den garantierten Betrag zu zahlen, sofern der Begünstigte bestätigt, dass nicht oder nicht vertragskonform erfüllt / geliefert worden ist. Die Erfüllungsgarantie umfasst meistens die Lieferungs- und Leistungsgarantie.
Der Garantiebetrag beträgt üblicherweise 5 % bis 10 % des Vertragswerts.
Die Erfüllungsgarantie gilt für den vollen Garantiebetrag. Sie ist immer zeitlich befristet, normalerweise bis zur totalen Vertragserfüllung, die in den meisten Fällen die werkvertragliche Garantiefrist mit einschliesst.
Konditionen
Die Kosten der Erfüllungsgarantie richten sich nach der Laufzeit sowie der Sicherstellung der Garantie.

