Dank der QR-Rechnung können Sie bei Valiant noch einfacher Rechnungen stellen und zahlen. Dank der QR-Rechnung können Sie bei Valiant noch einfacher Rechnungen stellen und zahlen.

QR-Rechnung für Rechnungsempfänger

Die Einführung der QR-Rechnung einfach erklärt

Die QR-Rechnung ist seit dem 30. Juni 2020 im Umlauf und hat am 30. September 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine vollumfänglich abgelöst.

Auf einen Blick

Die QR-Rechnung…

… unterstützt Zahlungen in Franken und Euro.
… ist digital einlesbar, da alle zahlungsrelevanten Daten im QR-Code enthalten sind.
… ist komfortabler und effizienter, da der Automatisierungsgrad erhöht wird.
… ist eine Rechnung mit integriertem Zahlteil und Empfangsschein.
… können Sie seit dem 30. Juni 2020 einsetzen.
... können Sie neu jederzeit und von überall her direkt im E-Banking erstellen.
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Was ändert sich?

  • Ein QR-Code auf der Rechnung enthält alle zahlungsrelevanten Daten
  • Neue zusätzliche Zahlungsinformationen («QR-Referenz» und «Creditor Reference»)
  • Nur noch IBAN oder QR-IBAN als Kontonummern
  • Seit dem 30.09.2022 können die altbekannten orangen und roten Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.
 

Was muss ich als Privatkunde oder Rechnungsempfänger ohne Softwarelösung tun?

Nichts. Sie können QR-Rechnungen einfach im E-Banking oder in der Mobile Banking App bezahlen. Als Alternative können Sie die QR-Rechnungen mittels Blitzauftrag bezahlen.

Was muss ich als Rechnungsempfänger mit einer Softwarelösung tun?

  • Passen Sie Ihre Zahlungssoftware sowie Kreditorenbuchhaltung dem neuen System an, sodass Sie die Zahlungsfähigkeit der QR-Rechnungen sicherstellen können. Kontaktieren Sie dazu frühzeitig ihren Softwarelieferanten.
  • Die Stammdaten überprüfen und mit der IBAN sowie QR-IBAN ergänzen.
  • Die Belegleser für die Verarbeitung von QR-Rechnungen anpassen bzw. ersetzen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Allgemein

Der Finanzplatz Schweiz treibt mit der Einführung der QR-Rechnung die nationale und internationale Harmonisierung im Zahlungsverkehr voran. Dadurch stellen die Banken die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs sowie die Anpassung an die internationalen Normen im Zahlungsverkehr sicher. Darüber hinaus wird die Datenqualität durch die Einführung der QR-Rechnung steigen.

Nein. Der Schweizer Finanzplatz hat sich entschieden, alle Varianten der heutigen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ES/ESR) und der roten Einzahlungsscheine mit Mitteilungsfeld (ES) durch die QR-Rechnung zu ersetzten. Seit dem 30.9.2022 können die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.

Seit dem 30. September 2022 können keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet werden.

Mit der QR-Rechnung können Sie Zahlungen in Franken und Euro abwickeln. Die Währungsangabe CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil der QR-Rechnung angedruckt sein.

Die QR-IBAN ist die Variante der Kontonummer (IBAN), die bei Zahlungen mit strukturierter Referenz zur Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden muss. Zudem verfügt die QR-IBAN über eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient. Valiant hat Ihnen anfangs Mai 2020 Ihre persönliche QR-IBAN kommuniziert. 

Bei der QR-Referenz handelt es sich um die strukturierte Referenz des Rechnungsstellers. Diese neue Referenz ist gleich aufgebaut wie die ESR-Referenz. Die QR-Referenz muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden.

Die Creditor Reference wird zusammen mit der IBAN genutzt. Hierbei handelt es sich um einen ISO-Standard, der im innereuropäischen Zahlungsverkehr über SEPA (Single Euro Payments Area) eingesetzt wird.

Nein, jenachdem welche der drei QR-Rechnungen benutzt wird, wird eine QR-IBAN oder IBAN verwendet. Die QR-IBAN wird bei der strukturierten Rechnungsstellung (ehemals ESR-Verfahren) verwendet und setzt eine QR-Referenz voraus. Hingegen wird die IBAN bei Zahlungen ohne Referenz oder zusammen mit der Creditor Reference verwendet.

Rechnungsempfänger

Nein, die Gebühren bleiben unverändert. Eine detaillierte Übersicht der Preise von Valiant finden Sie in der Broschüre "Preise und Dienstleistungen".

Der Name und die Adresse des Zahlenden sowie der Betrag können nachträglich handschriftlich ergänzt werden, sofern diese Felder inhaltlich nicht vorgegeben sind. Ansonsten sind keine weiteren handschriftlichen Ergänzungen möglich.

Ja, beides wird auch nach der Einführung der QR-Rechnung weiterhin möglich sein.

Die Software muss bei der Zahlungserfassung die QR-Rechnung mit ihren zusätzlichen Informationen unterstützen. Dafür muss sie den Zahlungsauftrag pain.001 nach den Ausprägungen der QR-Rechnung generieren können. Die Stammdaten müssen in der Regel um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden. Zudem müssen allfällige Hardware, wie QR-Code-fähige Lesegeräte und Scanningplattformen, auf die QR-Rechnung angepasst werden.

Downloads

Merkblatt QR-Rechnung
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☎  031 952 22 50