In der Schweiz ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Pensionskasse seiner Angestellten. Wissenswertes zur beruflichen Vorsorge und Pensionskasse für KMU. In der Schweiz ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Pensionskasse seiner Angestellten. Wissenswertes zur beruflichen Vorsorge und Pensionskasse für KMU.

Berufliche Vorsorge

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Berufliche Vorsorge: Das müssen Arbeitgeber wissen

In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, sich um die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten zu kümmern. Eine herausfordernde Aufgabe und zugleich eine Chance, soziale Verantwortung zu zeigen. Wir zeigen die Pflichten und Möglichkeiten.

Die Gesetzeslage zur beruflichen Vorsorge

Unternehmerinnen und Unternehmer in der Schweiz haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst und ihre Angestellten zu kümmern. Dazu gehört auch die berufliche Vorsorge (BVG). Diese soll – zusammen mit der AHV- oder IV-Rente aus der 1. Säule – nach der Pensionierung oder bei Invalidität die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Dasselbe gilt im Todesfall für die Hinterlassenen.


Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind festgelegt im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Demnach…

  • … müssen alle angestellten Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres einer Pensionskasse beitreten, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, bei dem sie mehr als einen bestimmten Mindestlohn erzielen.
  • … wird der Mindestjahreslohn periodisch vom Bundesrat festgelegt. 2021 liegt er bei CHF 21'510.
  • … ist die Risikoversicherung für Invalidität und Tod ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres Pflicht, die Altersversicherung ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Altersjahres.
  • … endet die Beitragspflicht, wenn die versicherte Person das Pensionierungsalter erreicht, aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder eine volle IV-Rente bezieht.
  • … muss der Betrag, den der Arbeitgeber monatlich in die Pensionskasse einzahlt, mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge seiner Arbeitnehmer.
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Die Leistungen der Pensionskasse in der Übersicht

  • Altersrente: Das Alterskapital setzt sich zusammen aus den Altersgutschriften, der Verzinsung und allfälligen Einkäufen. Nach der Pensionierung wird davon bis zum Ableben jährlich eine Rente ausbezahlt. Alternativ kann man sich das Alterskapital auszahlen lassen.
  • Witwen-, Witwer- und Waisenrente für Hinterlassene: Im Todesfall haben überlebende Ehegatten, geschiedene Ehegatten sowie Kinder Anspruch.
  • Invalidenrente und Invalidenkinderrente: Im Falle einer Invalidität infolge Krankheit erhalten der Betroffene und seine Kinder eine Rente.
 

Die detaillierten Leistungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.

Pensionskasse für KMU: Diese Pflichten haben Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die berufliche Vorsorge seiner Angestellten. Er ist somit verpflichtet, sie bei einer Pensionskasse an- und abzumelden. Dabei müssen alle Angestellten bezüglich ihrer Vorsorge gleichgestellt sein. Ausnahmen sind möglich, wenn es aufgrund der Betriebsstruktur klare Unterscheidungen zwischen den Angestellten gibt, so zum Beispiel im Falle einer Kaderversicherung.

Unternehmen haben Gestaltungsfreiraum bei der Pensionskasse

Trotz vieler gesetzlich festgelegten Vorgaben haben Unternehmerinnen und Unternehmer einiges an Gestaltungsfreiraum bei der beruflichen Vorsorge. Denn einerseits gibt es in der Schweiz über 1’500 Vorsorgeeinrichtungen, die vielfältige Lösungen anbieten. Andererseits können Arbeitgeber zwischen verschiedenen Vorsorgemodellen und Vorsorgeplänen wählen.

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So finden Sie die beste Pensionskasse für Ihr Unternehmen

 

Die Vorsorgemodelle der Pensionskasse im Überblick

Das geeignete Vorsorgemodell ist abhängig von der Grösse und Struktur eines Unternehmens sowie vom gewünschten Grad an Mitbestimmung und Autonomie. Die für KMU relevantesten Modelle sind:

Im Zentrum stehen Sicherheit und Einfachheit: Alle vertraglich vereinbarten Vorsorgeleistungen sind garantiert, eine Unterdeckung ist nicht möglich, der administrative Aufwand ist gering. Denn die Vorsorgeeinrichtung überträgt sowohl die Risiken Tod und Invalidität als auch das Risiko von Verlusten an den Finanzmärkten einer Lebensversicherungsgesellschaft. Das hat für Unternehmen jedoch auch eine geringe Autonomie sowie tendenziell höhere Prämien und eine tiefere Verzinsung der Altersguthaben zur Folge.

Bei diesem Modell entscheidet sich das Unternehmen für eine Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung:

  • Bei einer Sammelstiftung verfügen die angeschlossenen Parteien über wirtschaftlich und organisatorisch getrennte Vorsorgewerke und eigene Reglemente. Die Individualität steht im Zentrum.
  • Bei einer Gemeinschaftseinrichtung bilden die angeschlossenen Arbeitgeber eine Solidargemeinschaft und verfügen über ein gemeinsames Vorsorgevermögen. Es herrscht eine hohe Solidarität, die Versicherten profitieren von dem grossen Kollektiv.
 

Bei der teilautonomen Lösung versichert die Vorsorgeeinrichtung die Risiken Tod und Invalidität oft über eine Rückversicherung, bestimmt jedoch die Anlagestrategie für das Altersguthaben selber. In der Folge profitiert letzteres von den Entwicklungen am Kapitalmarkt, sodass langfristig höhere Renditen möglich sind als bei einer Vollversicherung. Weitere Vorteile sind die transparenten Kosten sowie Flexibilität bei wichtigen Entscheidungen. Jedoch besteht die Gefahr einer Unterdeckung, die zusätzliche Ausgaben in Form von Sanierungsbeiträgen zur Folge haben kann.

Führt ein Unternehmen eine eigene Pensionskasse, hat es volle Autonomie bei der Ausgestaltung der Leistungen und entscheidet frei über die Anlagestrategien. Jedoch sind dafür umfangreiches Fachwissen und ein hoher administrativer Aufwand nötig. Kommt es zu einer Unterdeckung, muss das Unternehmen diese zudem mit eigenen Mitteln ausgleichen. Die autonome Lösung eignet sich eher für grössere Firmen mit mehr als 100 Versicherten.

Vorsorgemodell

Vorteile

Nachteile

Vollversicherung

Geringer Administrationsaufwand

Geringes Risiko

Keine Unterdeckung möglich

Kein Mitspracherecht bei der Anlageverwaltung, geringe Autonomie

Eher geringe Renditen

Eher hohe Prämien

Teilautonome Lösung

Langfristig höhere Renditen möglich

Altersguthaben profitiert von Entwicklungen am Kapitalmarkt

Flexibilität bei wichtigen Entscheidungen wie der Anlagestrategie

Risiko von Sanierungsbeiträgen im Falle einer Unterdeckung


Autonome Lösung

Volle Autonomie bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Anlagestrategie

Umfassendes Know-how nötig

Hoher administrativer Aufwand

Eine allfällige Unterdeckung muss mit eigenen Mitteln ausgeglichen werden

Leistungen über den Minimalleistungen der beruflichen Vorsorge

Die Minimalleistungen der beruflichen Vorsorge sind gesetzlich definiert. Arbeitgeber sind jedoch frei, mehr zu bieten. Dies sind die wichtigsten Möglichkeiten:

  • Personen mit einem Jahreseinkommen, das unter der Eintrittsschwelle für die obligatorische Vorsorge liegt, können freiwillig versichert werden. Dasselbe gilt für Lohnanteile über dem Obligatorium.
  • Arbeitgeber können einen grösseren Anteil als die obligatorischen 50 Prozent der Vorsorgebeiträge übernehmen.
  • Es können höhere Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall geboten werden als vorgeschrieben.
  • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmenden die Möglichkeit geben, freiwillig höhere Sparbeiträge als das gesetzliche Minimum zu leisten.
  • Der Koordinationsabzug kann an den Beschäftigungsgrad der Angestellten angepasst werden.
  • Mithilfe von Kaderlösungen können Angestellte mit hohem Einkommen bedürfnisgerecht versichert werden. Mehr über die Kadervorsorge. 
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Rolle und Relevanz des Koordinationsabzugs

Die Pensionskasse (2. Säule) soll keine Beiträge auf die Lohnanteile erheben, für die bereits die AHV (1. Säule) eine Rente ausrichtet. Sichergestellt wird dies mithilfe des Koordinationsabzugs. Dieser beträgt gegenwärtig 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt 2021 bei CHF 25‘095. Der Koordinationsabzug wird vom Jahreslohn abgezogen. Übrig bleibt der koordinierte Lohn, auf den die Pensionskassenbeiträge erhoben werden.

Vor allem Teilzeitangestellte oder Personen mit mehreren Jobs sind durch den Koordinationsabzug benachteiligt: Ihre berufliche Vorsorge fällt sehr gering aus oder entfällt ganz. Arbeitgeber können zu besseren Alters- und Risikoleistungen beitragen, indem sie den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen.

Darum ist eine attraktive berufliche Vorsorge wichtig

Die Ausgestaltung der beruflichen Altersvorsorge hat Auswirkungen auf die indirekten Lohnkosten und somit auf die Profitabilität des Unternehmens. Doch nicht nur finanziell bietet eine überdurchschnittliche Vorsorgelösung Vorteile: Sie steigert auch die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber, stärkt die Mitarbeiterbindung und ist ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um begehrte Fachkräfte. Nicht zuletzt zeugen gute Leistungen bei der Altersvorsorge von sozialer Verantwortung.

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