Sie haben den Wunsch eine Liegenschaft zu finanzieren? Oder Sie besitzen eine Liegenschaft und möchten Ihre bestehende Hypothek ablösen? Sie haben den Wunsch eine Liegenschaft zu finanzieren? Oder Sie besitzen eine Liegenschaft und möchten Ihre bestehende Hypothek ablösen?

Hypothekenvergleich

Wunsch haben und finanzieren

Lassen Sie sich für Ihr Wohneigentum verschiedene Angebote von verschiedenen Hypothekarpartnern zusammenstellen – und entscheiden Sie selbst, was am besten zu Ihnen passt. Wir betreuen Sie dabei –  auch wenn Sie sich für einen unserer Partner entscheiden.

Unsere Zinssätze *

Deutsch: 4 Jahre ab 2,55%, 7 Jahre ab 2,47% und 10 Jahre ab 2,43%; Französisch: 4 ans à partir de 2,55 %, 7 ans à partir de 2,47% et 10 ans à partir de 2,43%

* Die angezeigten Zinssätze sind aktuelle Topkonditionen, die der Werbung dienen und unverbindlich sind. Ihren persönlichen Zinssatz teilen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch mit.

Vergleichen, entscheiden und einfach abschliessen

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  1. In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam die Finanzierungsstrategie, die zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.
  2. Wir prüfen, welche Hypothekarpartner in Frage kommen, vergleichen und zeigen die verschiedenen Angebote auf. Sie entscheiden.
  3. Für welches Angebot Sie sich auch immer entscheiden – Ihre persönliche Ansprechperson bei uns betreut Sie während der gesamten Laufzeit und steht Ihnen bei all Ihren Fragen jederzeit zur Verfügung.
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  • Kreditnehmerin oder Kreditnehmer ist in der Schweiz wohnhaft
  • Maximal vier Privatpersonen/natürliche Personen sind Kreditnehmerin oder Kreditnehmer
  • Beim finanzierten Objekt handelt es sich um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus oder eine selbstbewohnte Eigentumswohnung (dazu gehören auch Ferien- und Luxusliegenschaften)
  • Finanzierungszweck ist eine Kauf- oder Ablösungsfinanzierung von bestehenden Liegenschaften1)
  • Als Grundpfanddeckungen gelten Register-, Namen- und Inhaberschuldbriefe

 

1) Ablösungen von mehreren Hypotheken sind nur möglich, sofern alle Hypotheken innerhalb von 18 Monaten übernommen werden können. Es sind keine Finanzierungen mit Vor- oder Konkurrenzrängen zu den Grundpfandtiteln sowie Baufinanzierungen möglich.

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