Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung.

FAQ QR-Rechnung

FAQ QR-Rechnung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung.

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Der Finanzplatz Schweiz treibt mit der Einführung der QR-Rechnung die nationale und internationale Harmonisierung im Zahlungsverkehr voran. Dadurch stellen die Banken die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs sowie die Anpassung an die internationalen Normen im Zahlungsverkehr sicher. Darüber hinaus wird die Datenqualität durch die Einführung der QR-Rechnung steigen.

Mit der QR-Rechnung können Sie Zahlungen in Franken und Euro abwickeln. Die Währungsangabe CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil der QR-Rechnung angedruckt sein.

Die Creditor Reference wird zusammen mit der IBAN genutzt. Hierbei handelt es sich um einen ISO-Standard, der im innereuropäischen Zahlungsverkehr über SEPA (Single Euro Payments Area) eingesetzt wird.

Nein, jenachdem welche der drei QR-Rechnungen benutzt wird, wird eine QR-IBAN oder IBAN verwendet. Die QR-IBAN wird bei der strukturierten Rechnungsstellung (ehemals ESR-Verfahren) verwendet und setzt eine QR-Referenz voraus. Hingegen wird die IBAN bei Zahlungen ohne Referenz oder zusammen mit der Creditor Reference verwendet.

Die QR-IBAN ist die Variante der Kontonummer (IBAN), die bei Zahlungen mit strukturierter Referenz zur Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden muss. Zudem verfügt die QR-IBAN über eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient. Valiant hat Ihnen anfangs Mai 2020 Ihre persönliche QR-IBAN kommuniziert. 

Bei der QR-Referenz handelt es sich um die strukturierte Referenz des Rechnungsstellers. Diese neue Referenz ist gleich aufgebaut wie die ESR-Referenz. Die QR-Referenz muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden.

Nein. Der Schweizer Finanzplatz hat sich entschieden, alle Varianten der heutigen orangen Einzahlungsscheine mit Referenznummern (ES/ESR) und der roten Einzahlungsscheine mit Mitteilungsfeld (ES) durch die QR-Rechnung zu ersetzten. Seit dem 30.9.2022 können die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden.

Seit dem 30. September 2022 können keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet werden.

Die Software muss bei der Zahlungserfassung die QR-Rechnung mit ihren zusätzlichen Informationen unterstützen. Dafür muss sie den Zahlungsauftrag pain.001 nach den Ausprägungen der QR-Rechnung generieren können. Die Stammdaten müssen in der Regel um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden. Zudem müssen allfällige Hardware, wie QR-Code-fähige Lesegeräte und Scanningplattformen, auf die QR-Rechnung angepasst werden.

Ja, beides wird auch nach der Einführung der QR-Rechnung weiterhin möglich sein.

Der Name und die Adresse des Zahlenden sowie der Betrag können nachträglich handschriftlich ergänzt werden, sofern diese Felder inhaltlich nicht vorgegeben sind. Ansonsten sind keine weiteren handschriftlichen Ergänzungen möglich.

Nein, die Gebühren bleiben unverändert. Eine detaillierte Übersicht der Preise von Valiant finden Sie in der Broschüre "Preise und Dienstleistungen".

Ja, QR-Rechnungen können im E-Banking selbst erstellt oder bestellt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit QR-Zahlbelege persönlich bei Valiant zu bestellen.

Die Software muss die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnung gemäss den Schweizer Implementation Guidelines ausführen können. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch. Zudem muss die Software für die elektronische Abstimmung der Debitoren die camt-Meldungen von Valiant empfangen können.

Für den Zahlteil der QR-Rechnung gelten die Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch

Der Name des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag kann handschriftlich ergänzt werden. Alle weiteren Elemente auf der QR-Rechnung muss der Rechnungssteller andrucken.

Grundsätzlich ist das Bezahlen mit der QR-Rechnung sicher, da alle Daten enthalten sind. Jedoch sollte der Rechnungsempfänger aufmerksam prüfen, dass der Text des eingelesenen QR-Codes mit dem Text auf dem Zahlteil übereinstimmt, um Betrugsversuche zu verhindern.

Seit dem 1. Juli 2020 bietet Valiant im E-Banking ausschliessich QR-Rechnungen zur Bestellung oder direkten Erstellung an. Bestellungen von roten sowie orangen Einzahlungsscheinen sind seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich.

Ja, dazu dient das Feld «Zusätzliche Informationen» auf dem Zahlteil rechts vom QR-Code. Die Angaben müssen digital erfasst und ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass weder Rechnungssteller noch Rechnungsempfänger den Inhalt des Felds "Zusätzliche Informationen" handschriftlich ergänzt.

Diese Funktionalität steht für Gutschriften von QR-Rechnungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Valiant E-Banking Hotline.