Machen Sie mehr aus Ihrer Vorsorge: Übertragen Sie Ihr bestehendes Vorsorgeguthaben zu Valiant. Mit dem Transferauftrag erfolgt der Wechsel schnell und unkompliziert.
Transferieren Sie Ihr Vorsorgekonto 3a zu Valiant
Gratis Konto- und Depotführung
Ihre Vorteile
Persönliche Beratung
Schneller und kostenloser Transfer Ihres Vorsorgeguthabens
Möglichkeit, das Vorsorgeguthaben zu investieren: zum Beispiel in Strategiefonds mit Fokus auf Schweizer oder nachhaltige Anlagen
Keine Gebühren für Depotführung, Kauf und Verkauf beim Anlegen des Vorsorgevermögens
- Gratis Kontoführung, -eröffnung und -auflösung
- Maximalbetrag 2026
- Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7 258.00
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse 20% ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36 288.00
- Voraussetzung: Erwerbstätige ab 18 Jahren bis maximal 5 Jahre über das ordentliche AHV-Rentenalter
- Kündigungsfrist: 31 Tage*
- Kostenloser, jährlicher Kontoauszug mit Steuerbescheinigung
- Wird bei der Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz besteuert
* Wird die Kündigungsfrist von 31 Tagen nicht eingehalten, wird eine Nichtkündigungskommission in der Höhe von 2% auf dem Auszahlungsbetrag belastet.
Zinssatz von 0,200%
Letzte Zinssatzänderung: 21. April 2026 – Änderungen vorbehalten.
Häufig gestellte Fragen
Bei einer Banklösung können Sie Ihren jährlichen Beitrag bis zum Maximum frei wählen. Die Ausnahme ist, wenn fixe Amortisationszahlungen via die Säule 3a für das Eigenheim mit der Bank vereinbart wurden. Bei einer Versicherungslösung ist die Prämie dagegen meist fixiert.
Der Auszahlungsantrag muss bis am 10. November des jeweiligen Jahres bei der Vorsorgestiftung mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters (65) möglich.
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Aufgabe der bisherigen Selbständigkeit und Aufnahme einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bei einer Auswanderung
- Für die Investition in selbstbewohntes Wohneigentum
- Invalidität (Bezug einer vollen Invalidenrente)
- Im Todesfall
Die Beiträge in die Säule 3a können maximal bis Alter 70 geleistet werden. Voraussetzung ist, dass ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.
Erwerbstätige mit Anschluss an eine Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7 258.00 in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20% des Erwerbseinkommens (Nettolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge), maximal
CHF 36 288.00 einzahlen.


