Das FIDLEG bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch den Finanzdienstleister. Das FIDLEG bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch den Finanzdienstleister.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

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