Bankenwechsel
Bankenwechsel einfach gemacht
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Transfer Ihres Vermögens zu Valiant. Ganz ohne grossen Aufwand und auf Wunsch mit persönlicher Begleitung.

Ihr Bankenwechsel in drei einfachen Schritten
Privatkund/in:
Eröffnen Sie Ihr neues Konto ganz einfach online oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.
Geschäftskund/in:
Ihre geschäftliche Kundenbeziehung eröffnen wir für Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine individuelle Beratung vor Ort, per Video oder telefonisch.
Starten Sie nach einer Erstüberweisung mit der Nutzung der Valiant Dienstleistungen.
- Teilen Sie Ihre neuen Kontoangaben den Privatpersonen und Unternehmen mit, welche regelmässig Geld an Sie überweisen.
- Hinterlegen Sie Ihre neue Valiant Debit MasterCard und/oder Valiant Kreditkarte in den von Ihnen genutzten Onlineshops.
- Erfassen Sie Ihre Daueraufträge direkt in der Valiant App oder im E-Banking und richten Sie wenn gewünscht eBill ein.
3. Alte Bankverbindung auflösen
- Sobald alle Zahlungen über Valiant laufen, können Sie Ihr altes Konto kündigen.
- Teilen Sie uns Ihre bisherigen Kontoinformationen und genutzten Dienstleistungen sowie den gewünschten Aufhebungszeitpunkt mit. Kontaktieren Sie uns dazu per Telefon, E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin.
- Wir erstellen für Sie den entsprechenden schriftlichen Auftrag und stellen Ihnen diesen zur Unterschrift zu. Den Auftrag leiten Sie anschliessend an Ihre bisherige Bank weiter, damit die Auflösung erfolgen kann.
Valiant unterstüzt Sie gerne dabei.
Musterbriefe und Vorlagen
Fragen und Antworten zum Bankenwechsel
Die meisten Finanzinstitute verlangen einen schriftlichen Saldierungsauftrag. Valiant erstellt diesen Auftrag gerne für Sie (Bankwechselschritt Nr. 3). Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre bisherigen Kontoverbindungen mit – wir begleiten Sie gerne.
Teilen Sie Ihre neue Bankverbindung den folgenden Institutionen mit:
- Arbeitgeber/in (für die Überweisung des Gehalts)
- Behörden (z. B. Steueramt, Sozialamt)
- Versicherungsgesellschaften (z.B. für Gutschriften von Krankenkassen oder sonstigen Personen- oder Sachversicherungen)
Denken Sie auch an alle anderen regelmässigen Zahlungsverpflichtungen oder Abonnements.
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