TWINT Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für die Valiant TWINT App
1. Allgmemeines
Die Valiant Bank AG (nachfolgend «Bank») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern. Die TWINT AG (nachfolgend «TWINT») ist eine von Valiant unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Allgemeine Informationen zur Bank sowie weitere regulatorische Informationen und rechtliche Hinweise sind in der jeweils aktuellen Fassung auf https://www.valiant.ch/rechtliche-hinweise publiziert und können bei der Bank eingesehen werden.
Die Bank bietet Personen ab 12 Jahren (nachfolgend «Kunden»*) unter dem Namen «Valiant TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Valiant TWINT App»).
Die Valiant TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, Online und in den Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbieter die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend «Händler») eingesetzt (sog. P2M-Zahlungen) und zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) genutzt werden (vgl. Ziff. 2). Die TWINT App kann auch im Ausland bei Händlern eingesetzt werden, die an einem mit dem TWINT-Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das TWINT- Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlung»). Darüber hinaus werden verschiedene Mehrwertleistungen angeboten, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote auf der Valiant TWINT App zu erhalten, zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Valiant TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).
Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit den weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertragsbestimmungen (z. B. mittels Anzeige in der Valiant TWINT App oder an einem anderen Ort vom Kunden akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen) bilden gesamthaft den zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Valiant TWINT App (nachfolgend «Vertrag» genannt).
Diese Nutzungsbestimmungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde in der Valiant TWINT App sein Einverständnis erklärt hat.
Benötigt wird ein Smartphone, (I) das mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet und (II) die im jeweiligen offiziellen App-Store angegebenen Anforderungen erfüllt.
Die Bank behält sich jederzeit das Recht vor, trotz Erfüllens der Anforderungen, einen Kunden für die Nutzung der Valiant TWINT App ohne Begründung abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
Für die Nutzung der Valiant TWINT App muss der Kunde zudem über ein Zahlungskonto (z. B. Privat-, Jugendkonto) mit uneingeschränkter Vollmacht und einen aktiven E-Banking-Vertrag bei der Bank verfügen. Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung.
Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierenden Daten (z.B. Namen, Wohnort, Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an Dritte (z. B. Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden.
Dem Kunden wird zugesichert, dass die lnhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank und/oder des Kunden, aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:
- Zur Wahrnehmung gesetzlicher oder mit TWINT oder mit anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien vertraglich vereinbarten Auskunftspflichten (z. B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen);
- Zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben
- Zwecks Inkasso Forderungen der Bank gegenüber den Kunden;
- Zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Bank;
- Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist;
- bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes;
- Bei behördlichen Anordnungen oder soweit sonst eine Pflicht zur Offenlegung besteht.
Die Bank darf TWINT als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der Valiant TWINT App durch den Kunden.
- Das Smartphone ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
- Der Code für die Nutzung der Valiant TWINT App ist geheim zu halten. Dieser darf keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
- Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
- Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der Valiant TWINT App erfolgen kann.
- Ein Ausschalten der Sicherheitsstrukturen durch Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen oder Betriebssystems (Jailbreak) oder ähnliche Manipulationen am Smartphone (z. B. Einrichtung des Root-Zugriffs, d. h. Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones) oder die Installation von Apps, die vom Lieferanten des Betriebssystems nicht zugelassen sind (da diese z.B. die Anfälligkeit auf Viren und Malware auf dem Smartphone erhöht) ist zu unterlassen. Jegliche Manipulation am Smartphone erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und jede Haftung der Bank für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
- Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und ist insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen sofort nach Erhalt zu prüfen. Ohne schriftlichen Gegenbericht des Kunden gelten die Auszüge und Abrechnungen nach dreissig Tagen ab Zustelldatum als genehmigt. Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.
- Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allfällige Massnahmen eingeleitet werden können.
- Der Kunde hat vor jeder Zahlungsausführung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Valiant TWINT App auf dem Smartphone ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der Valiant TWINT App auf dem Smartphone eines Kunden vornimmt, dem Kunden zugerechnet.
Die Bank haftet nicht für dem Kunden entstandene Verluste oder Schäden aufgrund der Verwendung der Valiant TWINT App, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
- aufgrund von Übermittlungsfehlern, technische Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
- die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kunden gegen diese Nutzungsbestimmungen oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
- aufgrund einer Störung oder Fehlers der Valiant TWINT App oder der verwendeten Hardware;
- aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
- aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden
- in Bezug auf Mehrwertleistungen;
- die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der Bank) zurückzuführen sind,
es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden der Bank zurückzuführen. Die Bank ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 3000. Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Datenverluste ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Bank übernimmt ausserdem keine Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat. Bei internationalen Zahlungen erfolgt unter keinen Umständen eine Schadenübernahme.
Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Smartphone und Nutzung der Valiant TWINT App (z. B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Smartphone eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, oder die Valiant TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet oder in anderer Weise die Valiant TWINT App nutzt, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der Valiant TWINT App zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer des Smartphones handelt. Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.
Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der Valiant TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser wenn der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhaltung seiner Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der Valiant TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 3000 je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebenden Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.
Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, Zahlungssystemen, des Internets oder sonstiger relevanter Infrastruktur regeln und welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag beachtet und eingehalten werden müssen, bleiben vorbehalten und gelten ab deren Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist daher grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über ein mit dem TWINT Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
Die Bank behält sich vor, das Angebot in der Valiant TWINT App jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken, oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
Die Bank kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung der Valiant TWINT App für den einzelnen Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und auf das Auf- und Entladen beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der Bank aus rechtlichen Gründen oder solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer des Vertrags können Umstände eintreten, die dazu führen, dass die Bank verpflichtet ist, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde anerkennt das und verpflichtet sich, der Bank auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um ihren Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen zu können.
Die Bank untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, DSV) und anderen anwendbaren Gesetzen. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenbearbeitung und über die Datenflüsse bei Verwendung der Valiant TWINT App informiert. In Ergänzung dazu gilt die Datenschutzerklärung der Bank, abzurufen in der aktuellen Version unter https://www.valiant.ch/datenschutz, welche ebenfalls vom Kunden zur Kenntnis genommen wird.
Der Kunde entbindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht, insbesondere dem Bankkundengeheimnis, soweit dies für die Durchführung von TWINT-Zahlungen oder die Erbringung der Mehrwertleistungen (z.B. Kampagnen, Kundenkarten, Partner-Funktionen, Später bezahlen) erfolgt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass schweizerisches und ausländisches Recht, vertragliche Pflichten oder sonstige Gepflogenheiten es nötig machen können, dass gegenüber Behörden oder an der Durchführung beteiligten Dritten (z.B. TWINT AG, Acquirer, Akzeptanzstellen, Anbieter von Später bezahlen, Drittanbieter und Partner von Mehrwertleistungen, jeweils inkl. deren Dienstleister) geheimnisgeschützte oder sonstige Daten des Kunden offengelegt werden müssen.
Der Kunde ermächtigt die Bank und TWINT AG im Zusammenhang mit der Nutzung der TWINT App durch den Kunden ausserdem, soweit eine Ermächtigung überhaupt erforderlich ist, Nutzer-, Konsum- und Präferenzprofile zu erstellen und auszuwerten, um dem Nutzer Produkte und Dienstleistungen (auch von Dritten), an denen er interessiert sein könnte, anzubieten bzw. ihm Informationen darüber in der TWINT App, an seine Post- resp. E-Mail-Adresse oder per Telefon (z.B. SMS) zuzustellen oder via Online-Services der Bank zugänglich zu machen. Hierzu werden Transaktionsdaten ausgewertet und somit das Nutzungsverhalten des Kunden analysiert. Der Kunde kann die Einwilligung zum Empfang von Informationen zu Produkten und Dienstleistungen und/oder in die Datenbearbeitung zu Marketingzwecken durch Mitteilung an die Bank jederzeit widerrufen.
TWINT AG untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der TWINT-Nutzer der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, dies gilt auch bezüglich der Bereitstellung der Infrastruktur für Mehrwertleistungen von Drittanbietern und Partnern.
2. Zahlungsfunktionen
Bei der Registrierung muss der Kunde in der Valiant TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»). Belastungen und Gutschriften erfolgen immer auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto. Der Kunde anerkennt alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone und unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.
Der Kunde kann mit seinem Smartphone und der damit verbundenen Valiant TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In- und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps und durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern und an andere Rahmen der gelten- den Limiten bargeldlos bezahlen.
Der Kunde kann in den Einstellungen der Valiant TWINT App frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung nur nach ausdrücklicher Bestätigung («OK»-Button) erfolgen soll. Die aus Sicherheitsgründen festgelegten Limiten können nicht angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung. Bei der Hinterlegung von Valiant TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Bankkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren muss. Die Hinterlegung der Valiant TWINT als Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der Valiant TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern. Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.
Die Installation der Valiant TWINT App und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenlos. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden dem Kunden in der Valiant TWINT App bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die Valiant TWINT App weiter nutzt. Änderungen von Preisen für internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen allein der Bank zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt.
Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistengen erhält die Bank unter Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Sie erlauben der Bank, die Benutzung der Valiant TWINT App grundsätzlich kostenlos anzubieten. Der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher Drittvergütungen, die die Bank in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten könnte.
Bei Transaktionen in einem Shop zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die es ihm ermöglicht, TWINT Zahlungen anzunehmen und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat (sog. Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services). Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3), bezahlt er auch Gebühren an die TWINT Acquiring AG. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die Bank weitergeleitet werden. Mit den weitergeleiteten Gebühren deckt die Bank einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe der Valiant TWINT App und die Ausführung der Transaktionen.
Der Kunde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichtet auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.
3. Mehrwertleistungen
3.1.1 Ausspielung von Angeboten
Die Bank kann dem Kunden Anzeigen (z. B. Informationen zur Valiant TWINT App oder Werbung) Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die Valiant TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Angeboten unterschieden:
- Angebote der Bank allein oder mit dem TWINT System in eigener Sache (nachfolgend «Valiant-Angebote»);
- Angebote der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Valiant Mehrwert-Angebote»);
- Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote»).
Im Gegensatz zu den Valiant Angeboten und Valiant Mehrwert-Angeboten setzt die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und das Einlösen von Drittanbieter-Ange- boten voraus, dass der Kunde durch die Aktivierung in der Valiant Twint App seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde sodann ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank weitere Daten für die personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann. Diese Zustimmung kann in der Valiant Twint App jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat zur Folge, dass keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt werden, alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden, und von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert werden kann.
Die Angebote können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung eines entsprechenden Angebots gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
3.1.2 Geltungsdauer und Angebote
Angebote sind nur so lange gültig, wie sie in der Valiant TWINT App angezeigt werden. Es gibt Angebote, die, bevor sie eingelöst werden können, vorgängig in der Valiant TWINT App aktiviert werden müssen. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Aktivierte Angebote können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von einer gewissen Frist oder der in der Valiant TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden. Viele Angebote können nur bei der Bezahlung mit der Valiant TWINT App eingelöst werden.
Die Aktivierung eines Angebots, resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel auf den jeweiligen Angeboten entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cashback-Guthabens zurückerstattet werden.
Die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Cashback-Guthabens zu verzögern, bis das Cashback-Guthaben CHF 10 oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern.
Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der Valiant TWINT App zu hinterlegen. Hinterlegte Sichtkarten können jederzeit wieder aus der Valiant TWINT App entfernt werden.
Mit der Hinterlegung einer Sichtkarte in der Valiant TWINT App gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Valiant TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Sichtkarte technisch möglich ist. Andere Sichtkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden. Die Verwendung einer Sichtkarte kann in der Valiant TWINT App jederzeit deaktiviert werden.
Die Bank kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der Valiant TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Valiant TWINT App zur Verfügung stehen soll.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile direkt als Angebot in die Valiant TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Angebote nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1).
Für Inhalte, Meldungen, Angebote, Sichtkarten und weitere über die Valiant TWINT App angebotene Mehrwertleistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt werden kann. Bei Fragen und Problemen mit Leistungen oder Angeboten von Drittanbietern (Drittanbieter-Angebote) hat der Kunde direkt den Drittanbieter zu kontaktieren. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt jede Verantwortung oder Haftung diesbezüglich ab.
Insbesondere haftet die Bank nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter aus welchen Gründen auch immer nicht eingelöst werden können oder für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit Sichtkarten wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
Die Bank ist bestrebt, die Nutzung der Mehrwertleistungen möglichst störungsfrei über die Valiant TWINT App zur Verfügung zu stellen, übernimmt aber keine Gewähr, dass der Kunde jederzeit und störungsfrei Zugang zu Mehrwertleistungen hat. Im Falle eines Unterbruchs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht funktionieren. Eine Haftung der Bank für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist ausgeschlossen.