Bundesrat führt nachträgliche Möglichkeit zum Einkauf in die Säule 3a ein.

Nachträgliche Möglichkeit zum Einkauf in die Säule 3a

Haben Sie ab dem 1. Januar 2025 Beitragslücken in Ihrer Säule 3a? Ab dem Jahr 2026 können Sie diese Lücken rückwirkend schliessen. Erfahren Sie, wie Sie dafür vorgehen müssen.
29.1.2025|3min
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Wenn Sie ab dem 1. Januar 2025 keine Beiträge oder nur Teilbeiträge in Ihre Säule 3a einzahlen, werden Sie diese Beiträge ab 2026 nachträglich einkaufen können. Falls Sie Lücken haben, die vor 2025 entstanden sind, können diese nicht geschlossen werden.

Ein Beispiel: Die Jahresbeiträge ab 2026 sind noch nicht bekannt, daher stellen wir das Beispiel mit dem Jahresbeitrag des Jahres 2025 dar.

 Jahresbeitrag mit Pensionskasse (in CHF)Geleistet (in CHF)Lücke (in CHF)
2025725820005258
2026725872580
2027725807258
2028725852582000
2029725872580

 

Im Jahr 2029 können entweder die Lücken aus den Jahren 2025 und 2028 oder aus dem Jahr 2027 geschlossen werden. Die maximale Einkaufssumme darf den Maximalbeitrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse (7258 Franken) nicht übersteigen.

 

Die Rahmenbedingungen

  • Lücken in Ihrer Säule 3a können Sie künftig rückwirkend für maximal zehn Jahre schliessen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Somit können Sie ab dem Jahr 2026 Lücken seit dem Jahr 2025 decken.
  • Fehlende Beiträge für ein Jahr können Sie nur einmal nachzahlen, ein Verteilen auf mehrere Jahre ist nicht möglich. Im Jahr der Nachzahlung müssen Sie den vollen 3a-Beitrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt haben.
  • Die Höhe der nachträglichen Einzahlung ist auf den Maximalbetrag der 3. Säule mit Pensionskassenanschluss begrenzt.
  • Voraussetzung für eine Nachzahlung in die Säule 3a ist, dass Sie sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Lücke über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt haben.
  • Sobald Sie über Ihr 3a-Konto oder Ihre Versicherungspolice eine Altersleistung beziehen, können Sie eine Lücke aus früheren Jahren nicht mehr schliessen.

 

Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a: So gehen Sie vor. 

Den Einkauf müssen Sie schriftlich bei der Vorsorgeeinrichtung beantragen. Der genaue Umsetzungsprozess wird noch definiert. Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie auf dieser Seite darüber.

 

Ist ein Einkauf in die Säule 3a sinnvoll?
Ob ein zusätzlicher Einkauf in die 3. Säule für Sie eine attraktive Möglichkeit ist, hängt unter anderem von Ihrer Lebens-, Steuer- und der Vermögenssituation ab. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater beraten Sie gern rund um Ihre Vorsorge. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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