Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung.

FAQ QR-Rechnung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema QR-Rechnung.

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Diese Funktionalität steht für Gutschriften von QR-Rechnungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Valiant E-Banking Hotline.

Ja, dazu dient das Feld «Zusätzliche Informationen» auf dem Zahlteil rechts vom QR-Code. Die Angaben müssen digital erfasst und ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass weder Rechnungssteller noch Rechnungsempfänger den Inhalt des Felds "Zusätzliche Informationen" handschriftlich ergänzt.

Bei der QR-Referenz handelt es sich um die strukturierte Referenz des Rechnungsstellers. Die QR-Referenz muss zusammen mit der QR-IBAN genutzt werden.

Die Software muss bei der Zahlungserfassung die QR-Rechnung mit ihren zusätzlichen Informationen unterstützen. Dafür muss sie den Zahlungsauftrag pain.001 nach den Ausprägungen der QR-Rechnung generieren können. Die Stammdaten müssen in der Regel um die IBAN und die QR-IBAN ergänzt werden. Zudem müssen allfällige Hardware, wie QR-Code-fähige Lesegeräte und Scanningplattformen, auf die QR-Rechnung angepasst werden.

Ja, beides ist mit der QR-Rechnung möglich.

Der Name und die Adresse des Zahlenden sowie der Betrag können nachträglich handschriftlich ergänzt werden, sofern diese Felder inhaltlich nicht vorgegeben sind. Ansonsten sind keine weiteren handschriftlichen Ergänzungen möglich.

Die Software muss die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnung gemäss den Schweizer Implementation Guidelines ausführen können. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch. Zudem muss die Software für die elektronische Abstimmung der Debitoren die camt-Meldungen von Valiant empfangen können.

Für den Zahlteil der QR-Rechnung gelten die Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch

Grundsätzlich ist das Bezahlen mit der QR-Rechnung sicher, da alle Daten enthalten sind. Jedoch sollte der Rechnungsempfänger aufmerksam prüfen, dass der Text des eingelesenen QR-Codes mit dem Text auf dem Zahlteil übereinstimmt, um Betrugsversuche zu verhindern.

Nein, je nachdem welche der drei QR-Rechnungen benutzt wird, wird eine QR-IBAN oder IBAN verwendet. Die QR-IBAN wird bei der strukturierten Rechnungsstellung verwendet und setzt eine QR-Referenz voraus. Hingegen wird die IBAN bei Zahlungen ohne Referenz oder zusammen mit der Creditor Reference verwendet.

Die QR-IBAN ist die Variante der Kontonummer (IBAN), die bei Zahlungen mit strukturierter Referenz zur Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden muss. Zudem verfügt die QR-IBAN über eine spezielle Kennung, die zur Identifikation des Zahlverfahrens dient. 

Mit der QR-Rechnung können Sie Zahlungen in Franken und Euro abwickeln. Die Währungsangabe CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil der QR-Rechnung angedruckt sein.

Die Creditor Reference wird zusammen mit der IBAN genutzt. Hierbei handelt es sich um einen ISO-Standard, der im innereuropäischen Zahlungsverkehr über SEPA (Single Euro Payments Area) eingesetzt wird.

Ja, QR-Rechnungen können im E-Banking selbst erstellt oder bestellt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit QR-Zahlbelege persönlich bei Valiant zu bestellen.

Der Name des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag kann handschriftlich ergänzt werden. Alle weiteren Elemente auf der QR-Rechnung muss der Rechnungssteller andrucken.