Auswirkungen der AHV 21

Auswirkungen der AHV 21
Im September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die «Reform AHV 21» angenommen. Diese tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Das Ziel der Reform ist, die AHV bis zum Jahr 2030 zu sichern und das Niveau der Rentenleistungen zu halten. Das wirkt sich auf alle aus. Denn die Folge der Reform ist ein höheres Rentenalter von neu 65 Jahren für Frauen und eine höhere Mehrwertsteuer. Wir beantworten hier die brennendsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.
AHV-Reform 21 – das müssen Sie wissen
- Vereinheitlichung des Referenzalters in der AHV auf einheitlich 65 Jahre für Männer und Frauen
- Flexibler Rentenbezug der AHV ab 63 bis 70 Jahre möglich
- Übergangsfrist mit Rentenzuschlägen für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969
Rentenzuschlag für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969
Jahrgang | Referenzalter | Monatlicher Rentenzuschlag (in % des Grundzuschlags*) |
---|---|---|
1961 | 64, 25 Jahre | 25% |
1962 | 64, 50 Jahre | 50% |
1963 | 64, 75 Jahre | 75% |
1964 | 65 Jahre | 100% |
1965 | 65 Jahre | 100% |
1966 | 65 Jahre | 81% |
1967 | 65 Jahre | 63% |
1968 | 65 Jahre | 44% |
1969 | 65 Jahre | 25% |
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)
* Der Grundzuschlag beträgt zwischen 50 und 160 Franken pro Monat; je nach Höhe des durchschnittlichen AHV-Jahreseinkommen
Durch die Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs können Sie bei einer Teilpensionierung Ihre Rente auch schrittweise beziehen. Dabei ist der Rentenvorbezug oder der Aufschub in bis zu drei Schritten möglich: mindestens 20 und maximal 80 Prozent pro Schritt.
- 3,8% für Beherbergung
- 2,6% reduzierter Satz, zum Beispiel auf Lebensmittel und Medikamente
- 8,1% Normalsatz
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