Das Gericht hat damit Valiant Recht gegeben, dass bei der Übernahme im Jahre 2009 das Umtauschverhältnis der Aktien angemessen war und im Ermessensspielraum der Verwaltungsräte lag.
Das Urteil des Bezirksgerichts Luzern kann innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Luzern angefochten werden.