
Eigenmietwert wird abgeschafft
Im September 2025 hat das Stimmvolk an der Urne entschieden, dass die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft werden soll. Nun hat der Bundesrat die Einführung der Reform auf 1. Januar 2029 festgelegt.
Was bedeutet Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das in der Schweiz für selbstbewohntes Wohneigentum versteuert wird. Das fiktive Einkommen soll den finanziellen Vorteil, welchen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer durch das Bewohnen ihres eigenen Objektes erlangen, gegenüber von Mietenden steuerlich ausgleichen. Im Gegenzug können Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmte Kosten wie zum Beispiel die Schuldzinsen, Unterhaltskosten und Renovationen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Was ändert sich für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer?
Der Eigenmietwert entfällt und die Schuldzinsen sowie Liegenschaftsunterhalt für selbstbewohntes Wohneigentum können am steuerbaren Einkommen bei Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr abgezogen werden. Eine Übergangsfrist/Ausnahmeregelung gibt es für Ersterwerberinnen und Ersterwerber. Den Kantonen ist es zudem freigestellt, auf Zweitwohnungen zukünftig eine neue Objektsteuer zu erheben. Die genaue Regelung muss je nach Kanton geprüft werden.
Was sollten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer jetzt tun?
Machen Sie eine Standortbestimmung in Bezug auf Ihre Wohnsituation. Prüfen Sie die Finanzierungssituation und sprechen Sie mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater über eine Finanzplanung. Überprüfen und planen Sie allfällige Erneuerungsarbeiten und ziehen Sie diese allenfalls vor.
Fazit: Sprechen Sie mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater. Sie unterstützen Sie gern dabei, Ihre aktuelle Situation zu analysieren und stehen Ihnen für Fragen und Antworten zur Verfügung.



