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FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Content with FAQ Rechnungssteller .

Ja, QR-Rechnungen können im E-Banking selbst erstellt oder bestellt werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit QR-Zahlbelege persönlich bei Valiant zu bestellen.

Die Software muss die Vorgaben zur Erstellung der QR-Rechnung gemäss den Schweizer Implementation Guidelines ausführen können. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch. Zudem muss die Software für die elektronische Abstimmung der Debitoren die camt-Meldungen von Valiant empfangen können.

Für den Zahlteil der QR-Rechnung gelten die Schweizer Implementation Guidelines zur QR-Rechnung. Sie finden diese Vorgaben hier auf paymentstandards.ch

Ja, dazu dient das Feld «Zusätzliche Informationen» auf dem Zahlteil rechts vom QR-Code. Die Angaben müssen digital erfasst und ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass weder Rechnungssteller noch Rechnungsempfänger den Inhalt des Felds "Zusätzliche Informationen" handschriftlich ergänzt.

Der Name des Zahlungspflichtigen sowie der Betrag kann handschriftlich ergänzt werden. Alle weiteren Elemente auf der QR-Rechnung muss der Rechnungssteller andrucken.

Seit dem 1. Juli 2020 bietet Valiant im E-Banking ausschliessich QR-Rechnungen zur Bestellung oder direkten Erstellung an. Bestellungen von roten sowie orangen Einzahlungsscheinen sind seit dem 1. Oktober 2020 nicht mehr möglich.

Grundsätzlich ist das Bezahlen mit der QR-Rechnung sicher, da alle Daten enthalten sind. Jedoch sollte der Rechnungsempfänger aufmerksam prüfen, dass der Text des eingelesenen QR-Codes mit dem Text auf dem Zahlteil übereinstimmt, um Betrugsversuche zu verhindern.

Diese Funktionalität steht für Gutschriften von QR-Rechnungen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Valiant E-Banking Hotline.