Die Nachfolgeplanung in der Familie kann heikel sein. Was es in Bezug auf das Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge zu beachten gibt erfahren Sie hier. Die Nachfolgeplanung in der Familie kann heikel sein. Was es in Bezug auf das Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge zu beachten gibt erfahren Sie hier.

Nachfolgeplanung des Unternehmens innerhalb der Familie

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Nachfolgeplanung des Unternehmens innerhalb der Familie

Das Unternehmen innerhalb der Familie weiterzugeben ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer eine Herzensangelegenheit. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, diesen Entscheid rational anzugehen, denn das Unternehmen stellt oftmals einen wichtigen Teil des eigenen Vorsorgevermögens dar. Ausserdem kann es zu Konflikten innerhalb der Familie kommen. Welche Möglichkeiten es in Bezug auf die Geschäftsweitergabe und Vorsorgeplanung gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum bedarf die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie besonderer Aufmerksamkeit?

Die Aufteilung des Erbes ist oftmals ein heikles Thema in der Familie und kann schnell zu Streitigkeiten führen. Rechtlich gesehen haben die engsten Familienangehörigen, die Pflichterbinnen und Pflichterben, gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes. Erhält jemand infolge der Geschäftsübergabe weniger Erbe, als ihm oder ihr zusteht, kann diese Person ihren Anspruch von Gesetzes wegen durchsetzen. Neben einem möglichen Rechtsstreit kann eine Herabsetzung der Erbansprüche den Familienfrieden erheblich gefährden.
 

Welche Möglichkeiten bestehen, das Unternehmen in der Familie weiterzugeben?

Entgeltliche Weitergabe

Oftmals macht das Unternehmen einen bedeutenden Teil der Altersvorsorge aus. Entsprechend wichtig ist es zu prüfen, welchen Einfluss eine konkrete Nachfolgeregelung auf die eigene finanzielle Situation nach der Geschäftsübergabe hat. Wird ein Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben, dann häufig aus dem Wunsch heraus, die Unternehmenstradition aufrecht zu erhalten. Der Verkaufspreis ist in diesen Fällen lediglich zweitrangig, sodass das Unternehmen oftmals unter Marktwert an die Nachfolgegeneration übergeht.

Hierbei sind zwei Dinge zu beachten. Erstens hat ein tieferer Verkaufserlös ein niedrigeres Vermögen für die Zeit nach der Geschäftsübergabe zur Folge. Ob das Vorsorgevermögen unter diesen Umständen ausreicht, sollte eingehend geprüft werden. Ausserdem kann eine allfällige Ausgleichsforderung der übrigen Erbgemeinschaft zusätzliches Kapital beanspruchen. Meistens ist eine klare und präzise Regelung, welche von allen Beteiligten und Nachkommen unterstützt wird, die beste Lösung, um mögliche Konflikte in Zukunft zu vermeiden.

Machen Sie die Finanzplanung richtig

Die richtige Finanzplanung macht den Unterschied. Mit einer professionellen Beraterin oder einem professionellen Berater an Ihrer Seite geniessen Sie die Gewissheit, alle Finanzangelegenheiten im Griff zu haben.
Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Erbvorbezug

Bei einem Erbvorbezug wird ein Teil des Erbes, in diesem Fall das Unternehmen, zu Lebzeiten weitergegeben. Nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin wird dieser Teil auf dem Gesamterbe angerechnet. Ist der insgesamt vorvererbte Teil so gross, dass er Pflichtteile anderer Erben verletzt, dann müssen diese ausbezahlt werden. Das Gesamtvermögen des Vorerben oder der Vorerbin muss in diesem Fall zur Deckung der Forderungen ausreichen.

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Mit einem Erbvertrag können Erben auf ihre Pflichtteile verzichten, sodass keine Ausgleichszahlungen fällig werden. Einem Erbvertrag müssen jedoch alle Pflichterben zustimmen. Um dies in Ruhe zu besprechen und in die Wege zu leiten, sollte der Prozess der Nachfolgeregelung frühzeitig angegangen werden.

Schenkung

Eine Schenkung ermöglicht es, eine «lebzeitige unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes» zu leisten. Diese Form kann für die Weitergabe des Unternehmens auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, denn die wenigsten Nachfolgerinnen oder Nachfolger können den Kaufpreis aus eigener Hand finanzieren. Allerdings sollten Sie die im Alter anfallenden Kosten nicht unterschätzen und kennen, wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten möchten. Das bedeutet, dass man unabhängig vom Unternehmen genügend freies Kapital für das Alter haben sollten. Je nach Kanton sollte auch die Höhe der Schenkungssteuer berücksichtigt werden.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin alle Mitglieder der Erbgemeinschaft ihre Pflichtteile erhalten müssen. Diese Themen rechtzeitig auf den Tisch zu bringen, ist für den langfristigen Familienfrieden sehr wichtig.

Beratung zum Thema Nachfolge

Wünschen Sie eine individuelle Beratung zum Thema Nachfolge? Wir beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen auf, welche Vor- und Nachteile Ihre aktuelle Nachfolgelösung mit sich bringt und welche Auswirkungen sie auf Ihre Vorsorge hat.

Wie kann man das Unternehmen an einen Erben oder eine Erbin weitergegeben, ohne die anderen aussen vor zu lassen?

Wenn das Unternehmen eine AG oder GmbH ist, kann die Eigentümerin oder der Eigentümer entscheiden, die Anteile auf alle Erben zu verteilen. Wer genau in welcher Form beteiligt ist und Entscheidungen im Unternehmen treffen kann, sollte im Detail besprochen und definiert werden.

Die Nachfolgeplanung innerhalb der Familie ist grundsätzlich ein schwieriges Thema, da es sowohl eine rationale Herangehensweise als auch emotionales Gespür erfordert. Um familiären Konflikten vorzubeugen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Wir stehen Ihnen gern zur Seite.