Die Unternehmensnachfolge hat Folgen für die Vorsorge von Selbstständigen. Lesen Sie, was es wann zu beachten gibt, damit die Nachfolgeregelung gelingt. Die Unternehmensnachfolge hat Folgen für die Vorsorge von Selbstständigen. Lesen Sie, was es wann zu beachten gibt, damit die Nachfolgeregelung gelingt.

Planung der Unternehmensnachfolge. Was bedeutet das für die Vorsorge?

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Planung der Unternehmensnachfolge. Was bedeutet das für die Vorsorge?

Die Planung der Geschäftsnachfolge kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig die Weichen dafür zu stellen. Welche Auswirkungen die Geschäftsübergabe auf die Vorsorge hat und welche Schritte zu welchem Zeitpunkt fällig werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Eine umfassende Nachfolgeplanung lässt sich in drei Phasen aufgliedern:

8 - 10 Jahre vor der Unternehmensnachfolge: Beschluss der Geschäftsübergabe wird gefasst.  

In dieser Phase sollte die Vermögenssituation analysiert und das benötigte Vorsorgevermögen bestimmt werden.

Vermögenssituation analysieren

Hierbei ist es wichtig, das Privat- und Geschäftsvermögen sauber zu teilen und alles detailliert festzuhalten. Denken Sie auch an stille Reserven, die Pensionskasse und Reserven der Arbeitgeberbeiträge.

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Tipp: Behalten Sie nur betriebsnotwendige Mittel im Unternehmen und prüfen Sie, ob weitere Mittel wie beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge und liquide Mittel ins Privatvermögen überführt werden sollen.

Benötigtes Vorsorgevermögen bestimmen

Nehmen Sie Ihren bisherigen Lebensstil unter die Lupe. Welche Fixkosten haben Sie? Ein typischer Posten wäre beispielsweise eine Hypothek. Um den bisherigen Lebensstandard in Zukunft weiter finanzieren zu können, sollten im Vorsorgevermögen auch variable und unerwartete Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Investitionen: wie die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, eine Haussanierung oder Fernreisen.

Rund 6 Jahre vor der Unternehmensnachfolge: Planung der Nachfolgelösung.

Nachdem Sie die ersten Schritte für Ihre Geschäftsübergabe geplant haben, sollten Sie sich für eine konkrete Nachfolgelösung entscheiden.

Unterschiedliche Nachfolgelösungen haben verschiedene Implikationen für die Vorsorge. Bei der Wahl sollten Sie analysieren, inwiefern Sie auf den Verkaufserlös angewiesen sind. Je nach Nachfolgelösung können Sie mit einem höheren oder niedrigeren Verkaufspreis rechnen.

Strategische(r) Käufer/-in wie zum Beispiel Kunde/-in oder Konkurrent/in. Dies ist in der Regel mit vielen Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden verbunden. Deshalb sollten Sie bei dieser gewählten Kösung aktiv und transparent kommunizieren.

Wenn das Unternehmen in der Familie bleibt, haben Sie die Sicherheit, die aufgebauten Werte weiterzugeben. Der Verkaufspreis ist hier meist zweitrangig. Damit es nicht zu Streitigkeiten in der Familie kommt, sollten alle Erbansprüche sorgfältig berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass genug Kapital vorhanden sein muss, um gegebenenfalls nicht berücksichtigte Erben auszuzahlen.

Verkauf an eine(n) Mitarbeiter/in oder das Unternehmensmanagement (auch Management Buy Out, MBO genannt). Selten lässt sich hier der maximale Verkaufspreis erzielen.

Verkauf an eine externe Person (auch Management-Buy-in, MBI genannt). Es gibt zahlreiche Unternehmen, die zwischen Käufern und Verkäufern vermitteln. Hierbei wird jedoch selten der höchste Verkaufspreis erzielt.

Wenn der Verkaufserlös nicht das Hauptkriterium ist, haben Sie mehr Freiheiten eine passende Nachfolge zu finden, die die bisherigen Werte des Unternehmens hochhält. Wenn Privat- und Geschäftsvermögen getrennt und nur betriebsnotwendige Mittel weitergegeben werden, sinkt der Unternehmenswert, was den Kauf für den Nachfolger oder die Nachfolgerin erleichtert. Am besten lassen Sie sich professionell beraten, damit alle juristischen Feinheiten im Prozess berücksichtigt werden.

Nachfolge professionell regeln

Wir beraten Sie umfassend und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine massgeschneiderte Nachfolgelösung.

Nach der Planung der Geschäftsübergabe: Optimierungsmöglichkeiten umsetzen

Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Spielraum haben Sie. So können Sie beispielsweise das Einkaufspotential in der 2. Säule bewusst etwas ausweiten und sich vor der Pensionierung einkaufen.

Weiterhin sollten Sie allfällige Renovationen von Privat- oder Geschäftsliegenschaften prüfen oder, sofern notwendig, eine Umstrukturierung in Angriff nehmen (beispielseise die Umwandlung der Einzelfirma in ein AG oder GmbH). So können möglicherweise weitere Steueroptimierungen auf dem investierten Betrag realisiert werden. Weiterhin empfiehlt es sich, den Maximalbeitrag in die gebundene Vorsorge einzuzahlen.

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Tipp: Wenn Sie sich dazu entscheiden, nach 65 Jahren weiterzuarbeiten, sollten Sie weitere Einzahlungen in die Säule 3a und einen allfälligen Aufschub der AHV Rente prüfen.

Zu beachten ist weiterhin: Sobald Sie aus der Firma austreten, sind Sie nicht mehr in der 2. Säule versichert und können so nicht weiter sparen. Es muss also zum Zeitpunkt des Austritts genug Kapital vorhanden sein. Eine Lösung dafür wäre, das Unternehmen und die Geschäftsführung abzugeben und weiterhin Voll- oder Teilzeit im Unternehmen zu arbeiten.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung und dem Umfang des administrativen Aufwands ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Vorsorge die beste Lösung gefunden wird.