Für alle, die ihre Stelle vorübergehend aufgeben oder sich selbstständig machen: Auf unserem Freizügigkeitskonto wird Ihr Vorsorgegeld gut verwaltet. Für alle, die ihre Stelle vorübergehend aufgeben oder sich selbstständig machen: Auf unserem Freizügigkeitskonto wird Ihr Vorsorgegeld gut verwaltet.
Abschaltung Valiant Mobile Banking App per 31. Oktober 2024

Die alte Mobile Banking App (Icon mit lila Hintergrund) wird per 31. Oktober 2024 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann die alte App nicht mehr genutzt werden. Nutzen Sie stattdessen die neue Valiant App (Icon mit weissem Hintergrund), welche Ihnen noch einfacher Zugang zu unseren Bankdienstleistungen gibt. 

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Freizügigkeitskonto 2. Säule

Header Image Freizügigkeitskonto

Freizügigkeitskonto 2. Säule

Vorsorgegeld einfach verwaltet, sicher verwahrt.

Sie wechseln die Stelle oder machen sich selbstständig und treten darum aus der Pensionskasse aus? Auf dem Freizügigkeitskonto von Valiant ist Ihr Vorsorgegeld gut und vorteilhaft aufgehoben. Wer zusätzlich in Wertschriften investiert, kann noch mehr Ertragschancen nutzen.

Konto eröffnen

Ihre Vorteile

  • check_circleIhr Kapital bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
  • check_circleMöglichkeit, in Valiant Strategiefonds mit Fokus auf Schweizer oder nachhaltigen Anlagen zu investieren
  • check_circleFreizügigkeitsgelder für selbst genutztes Wohneigentum verwendbar
  • check_circleZinsen und Vorsorgeguthaben sind während der Laufzeit steuerfrei
  • check_circleVorzeitiger Kapitalbezug im gesetzlichen Rahmen möglich
  • Kontoführungsgebühr CHF 3.00 pro Monat (kostenlos in Kombination mit Wertschriftenlösung auf dem Freizügigkeitskonto)
  • Jährlicher Kontoauszug
  • CHF 25.00 für Saldierungen innerhalb des ersten Jahres
  • CHF 400.00 bei einem Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung
  • Zinssatz von 0,300%

Letzte Zinssatzänderung: 01 October 2024 – Änderungen vorbehalten.

Produktbeschrieb Freizügigkeitskonto
pdf 38 KB
Produktbeschrieb Wertschriftensparen im Vorsorgebereich
pdf 281 KB
Änderung der Begünstigung Freizügigkeitskonto
pdf 149 KB
Freizügigkeitsreglement
pdf 158 KB
Grundlagen Vorsorgen
pdf 95 KB

Freizügigkeitskonto in wenigen Schritten eröffnen

01

Ausfüllen

Füllen Sie den Auftrag zur Überweisung des Freizügigkeitsguthaben aus.

02

Senden

Senden Sie den Antrag unterschrieben an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung oder Pensionskasse.

03

Bestätigung

Sobald das Geld bei der Privor Freizügigkeitsstiftung eintrifft, wird Ihr individuelles Konto eröffnet und Sie erhalten eine Eröffnungsbestätigung.

Wichtige Informationen

  • Bei Saldierungen innerhalb des ersten Jahres wird eine Bearbeitungs- und Saldierungsgebühr von CHF 25.- erhoben.
  • Die Kontoführungsgebühr beträgt CHF 3.- pro Monat (kostenlos in Kombination mit einer Wertschriftenlösung auf dem Freizügigkeitskonto)
  • Wünschen Sie eine Wertschriftenlösung? Dann buchen Sie gleich einen Beratungstermin hier.

Häufig gestellte Fragen

Die monatliche Kontoführungsgebühr für das Freizügigkeitskonto beträgt 3 Franken. Diese wird dem Konto jährlich als Gesamtgebühr von 36 Franken jeweils im Dezember belastet. In Kombination mit einer Wertschriftenlösung auf dem Freizügigkeitskonto entfällt diese Gebühr.
Ja, Sie können auch in Valiant Strategiefonds investieren.

Diese Möglichkeit besteht nur mit Wohnsitz in der Schweiz. Ausgenommen sind Staatsangehörige der USA oder US-Steuerzahlerinnen und -Steuerzahler.
Grundsätzlich sind sämtliche Freizügigkeitsguthaben wieder in die Pensionsasse einzuzahlen, wenn Sie eine neue Arbeitgeberin oder einen neuen Arbeitgeber haben und in der Pensionskasse versichert sind.

Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters (65) möglich.
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Innerhalb eines Jahres nach Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit 
  • Bei der Beendung der bisherigen Selbständigkeit und der Aufnahme einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei einer Auswanderung 
    Jedoch ist zu beachten, dass bei einem Wegzug innerhalb der EU oder EFTA, das Guthaben aus der gesetzlichen Minimalvorsorge (BVG Anteil) nur ausbezahlt werden kann, wenn die oder der Vorsorgenehmende im neuen Wohnsitzland nicht der obligatorischen staatlichen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen unterstellt ist. Die entsprechende Abklärung erfolgt durch die Verbindungsstelle: www.verbindungsstelle.ch
  • Für eine Investition in selbstbewohntes Wohneigentum
  • Bei Invalidität (Bezug einer vollen Invalidenrente)
  • Im Todesfall 

Mit der Annahme der AHV-Reform 21 ändert sich auch die Bezugsmöglichkeit der Freizügigkeitskonten. Grundsätzlich ist das Freizügigkeitskonto beim Erreichen des ordentlichen Referenzalters (65) aufzulösen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Januar 2030, können Sie den Bezug bis zum Alter 70 nur aufschieben, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeit weiterführen. 

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