Neues Erbrecht in der Schweiz: das müssen Sie beachten

Neues Erbrecht in der Schweiz: das müssen Sie beachten
In der Schweiz gilt ab dem 1. Januar 2023 ein neues Erbrecht. Dadurch werden die gesetzlichen Pflichtteile reduziert und die frei verfügbare Quote erhöht. Wer das Erbe mit einem Erbvertrag oder einem Testament regelt, kann dank dem revidierten Erbrecht über mindestens die Hälfte seines Vermögens frei verfügen. Mit der Erbrechtsrevision erhalten Erblasserinnen und Erblasser mehr Gestaltungsspielraum beim Verteilen ihres Nachlasses.
Tiefere Pflichtteile mit dem neuen Erbrecht
Konkret ändert sich Folgendes:
- Der Pflichtteil für Nachkommen wird von ¾ auf ½ des gesetzlichen Erbanspruches reduziert
- Der Pflichtteil für Eltern wird abgeschafft
Gleich hoch bleibt der Pflichtteil für die Ehepartnerin oder den Ehepartner. Er beträgt weiterhin 50 Prozent des gesetzlichen Erbanspruches. Mit diesen Änderungen steigt die freie Quote in jedem Erbfall auf mindestens 50 Prozent. Das heisst, Erblasserinnen und Erblasser können die Hälfte ihres Vermögens frei verteilen.
Sofern kein Testament oder eine Nachlassregelung besteht, ändert sich hingegen nichts an der Verteilung des Erbes. Die gesetzlichen Erbteile bleiben unverändert.
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Selbstbestimmt vorsorgen
Was bedeuten tiefere Pflichtteile für die Nachlassregelung von Paaren?
Wichtig: Das Konkubinat ist weiterhin nicht im Erbrecht geregelt. Partnerinnen und Partner haben keinen Pflichtteilsschutz und auch keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil. Ohne Nachlassregelung haben sie also keinen Anspruch auf das Erbe. Auch aus steuertechnischer Sicht ändert sich mit der Revision nichts. Je nach Kanton werden auf eine Erbschaft der Konkubinatspartnerin oder des Konkubinatspartners hohe Steuern erhoben.
Reduktion der Pflichtteile mit dem neuen Erbrecht
Aktiv den eigenen Nachlass regeln zahlt sich aus
Wenn sich unverheiratete Paare gegenseitig einen Nachlass vererben wollen, ist es besonders zentral, die Partnerin oder den Partner so weit wie möglich zu begünstigen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass die Partnerin oder der Partner leer ausgeht. Das gesamte Erbe fliesst dann an die gesetzlichen Erben.
Testament oder Erbvertrag regelmässig überprüfen
Welche Anpassungen sind in der Nachlassplanung mit dem neuen Erbrecht nötig?
Valiant bietet eine umfassende Finanzplanung oder Risikoanalyse an. Wir geben einen Überblick über die gesamte Vermögenslage und schaffen die ideale Grundlage für die persönliche Nachlassregelung. In vielen Fällen ist es zudem sinnvoll, einen Notar in den Prozess mit einzubeziehen. So ist sichergestellt, dass die Nachlassplanung rechtlich korrekt festgehalten ist.