Teilzeitarbeit ist hoch im Kurs. Die gute Nachricht: Auch wer das Arbeitspensum reduziert, kann sich für später finanziell absichern und Engpässen vorbeugen. Teilzeitarbeit ist hoch im Kurs. Die gute Nachricht: Auch wer das Arbeitspensum reduziert, kann sich für später finanziell absichern und Engpässen vorbeugen.

Teilzeitarbeit: Arbeitspensum reduzieren und Einbussen vorbeugen

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Teilzeitarbeit: Arbeitspensum reduzieren und Einbussen vorbeugen

Teilzeitarbeit ist hoch im Kurs. Sie wirft aber auch viele Fragen auf. Was geschieht mit meiner Altersvorsorge, wenn ich das Arbeitspensum reduziere? Lohnt sich ein Säule-3a-Konto? Und was bitte ist der Koordinationsabzug? Die gute Nachricht: Auch wer das Arbeitspensum reduziert, kann sich für später finanziell absichern und Engpässen vorbeugen.

Teilzeitarbeit ist so beliebt wie noch nie. Sie hat viele Vorteile – für die berufliche Vorsorge aber auch ganz klar Nachteile. Welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf meine Rente? Kann ich freiwillig in die Pensionskasse einzahlen? Oder schliesst die Säule 3a die Lücke in der Vorsorge? Wer sein Pensum reduziert, sollte sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Damit wirken die Teilzeit-Vorteile punkto Lebensqualität auch effektiv.

Welche Nachteile hat Teilzeitarbeit?

Mehr Zeit, weniger Stress: In Bezug auf Ihre Lebensqualität hat Teilzeitarbeit fast nur Vorteile. Anders sieht es für Ihre Finanzen aus. Wenn Sie weniger arbeiten, erhalten Sie meist auch weniger Lohn. Und das wirkt sich auf die berufliche Vorsorge aus. Tendenziell erhalten Sie eine tiefere Rente. Denn Ihr Anspruch an Pensionskassengeldern reduziert sich zum Teil massiv. Ausschlaggebend ist der Koordinationsabzug.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug beim Teilzeitpensum?

Wenn Ihre Pensionskasse Ihren zu versichernden Lohn berechnet, zieht sie in der Regel zunächst 7/8 der maximalen AHV-Rente ab. Das ist der Koordinationsabzug. Damit sind Ihre Lohnanteile nicht doppelt durch AHV und Pensionskasse versichert. Der Haken daran: Auch bei einem Teilzeitpensum dürfen die Pensionskassen pauschal den vollen Betrag abziehen. Wie hoch dieser Betrag aktuell ist, sehen Sie hier: Koordinationsabzug (admin.ch). Besonders für Teilzeitarbeitende mit kleinem Pensum kann das drastische Folgen haben. Ihr versicherter Lohn schrumpft überproportional und damit sinkt der spätere Rentenanspruch erheblich.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die AHV aus?

Bei Vollzeitarbeit decken die Einzahlungen in die AHV und die Pensionskasse nach der Pensionierung oft nur etwa 60 Prozent des gewohnten Einkommens. Ein reduziertes Arbeitspensum bedeutet, dass Sie weniger in die berufliche Vorsorge einzahlen. Entsprechend sinkt die Altersleistung. Konkret bedeutet das, Sie haben noch weniger Geld zur Verfügung. Wie Ihre Rente mit dem aktuellen Bruttoeinkommen aussehen kann, berechnen Sie mit dem Valiant Pensions-Check schnell und einfach online.

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Wie beuge ich Vorsorgelücken vor?

Besonders bei Teilzeitarbeit lohnt sich ein Säule-3a-Konto. Dort können Sie jährlich den vom Bund festgelegten Maximalbetrag einzahlen. Zudem können Sie freiwillig zusätzliche Einzahlungen in die Pensionskasse prüfen und vornehmen. Von beiden Massnahmen profitieren Sie doppelt: Erstens erhalten Sie Zinsen auf das Sparguthaben, zweitens sparen Sie Steuern. Den einbezahlten Betrag können Sie von der Einkommenssteuer abziehen und das Vorsorgeguthaben ist von der Vermögenssteuer befreit.

Reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum? Stellen Sie Ihre berufliche Vorsorge auch bei Teilzeitarbeit optimal auf. Sie werden sich später dankbar sein.