TWINT Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für die Valiant TWINT App

1. Allgmemeines

Die Valiant Bank AG (nachfolgend «Bank») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern. Die TWINT AG (nachfolgend «TWINT») ist eine von Valiant unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Allgemeine Informationen zur Bank sowie weitere regulatorische Informationen und rechtliche Hinweise sind in der jeweils aktuellen Fassung auf valiant.ch/rechtliche-hinweise publiziert und können bei der Bank eingesehen werden.

Die Bank bietet Personen ab 12 Jahren (nachfolgend «Kunden») unter dem Namen «Valiant TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Valiant TWINT App»).

Die Valiant TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler») eingesetzt (sog. P2MZahlungen) und zur direkten 0berweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) genutzt werden (vgl. Ziff. 2). Darüber hinaus werden Mehrwertleistungen angeboten, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote auf der Valiant TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Valiant TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).

Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit den weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertragsbestimmungen (z.B. mittels Anzeige in der Valiant TWINT App oder an einem anderen Ort vom Kunden akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen) bilden gesamthaft den zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Valiant TWINT App (nachfolgend «Vertrag» genannt). Die über die Valiant TWINT App angebotenen Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf valiant.ch/twint sowie in der Valiant TWINT App beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»).

Diese Nutzungsbestimmungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die Valiant TWINT App registriert und bestätigt, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat, in jedem Fall aber mit der Nutzung der Valiant TWINT App.

Die Dienstleistungen können, unabhängig vom Hersteller, auf jedem Smartphone genutzt werden, auf welchen die Valiant TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben.

Die Bank behält sich jederzeit das Recht vor, trotz Erfüllens der Anforderungen, einen Kunden für die Nutzung der Valiant TWINT App ohne Begründung abzulehnen.

Zugang zu den Dienstleistungen erhalt ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die Valiant TWINT App installiert ist. Für die Nutzung der Valiant TWINT App muss der Kunde zudem über ein Zahlungskonto (z.B. Privat-, Jugendkonto) mit uneingeschränkter Vollmacht und einen aktiven E-Banking-Vertrag bei der Bank verfügen.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone. Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.

Die Bank kann jederzeit ganz oder teilweise und insbesondere bei Verwendung im Ausland Zahlungsfunktionen, wie auch jede andere Funktion in der Valiant TWINT App, aufgrund rechtlicher Vorgaben einschränken.
Um die Funktionen der App nutzen zu können, muss der Kunde bei TWINT mit der Telefonnummer seines Smartphones registriert worden sein. Diese Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden nebst der Telefonnummer auch die letzten vier (4) Ziffern der IBAN-Nummern des Kunden an TWINT übermittelt. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer ist der Kunde verpflichtet, der Bank entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos umgehend bekanntzugeben.
Die Bank ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Namen, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an Dritte (z.B. Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden können.

Dem Kunden wird zugesichert, dass die lnhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank und oder des Kunden, aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:
  • Zur Wahrnehmung gesetzlicher oder mit TWINT oder mit anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien vertraglich vereinbarten Auskunftspflichten (z.B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen);
  • Zwecks Inkasso von Forderungen der Bank gegen den Kunden;
  • Zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Bank;
  • Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist;
  • bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes;
  • Bei behördlichen Anordnungen oder soweit sonst eine Pflicht zur Offenlegung besteht.

Die Bank darf TWINT als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktionsund Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der Valiant TWINT App durch den Kunden.
Beim Umgang mit der Valiant TWINT App hat der Kunde insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:
  • Der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
  • Der Code für die Nutzung der Valiant TWINT App, insbesondere für Ladungen/Entladungen sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Gerate-bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Sie dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
  • Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Mit der Installation der Valiant TWINT App auf seinem Smartphone bestätigt der Kunde, der rechtmassige Nutzer und Verfugungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Valiant TWINT App auf seinem Smartphone ergeben.
  • Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Drittpersonen Zugang zur Geräte-bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern.
  • Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der Valiant TWINT App erfolgen kann.
  • Ein Ausschalten der Sicherheitsstrukturen durch Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen oder Betriebssystems (Jailbreak) oder ähnliche Manipulationen am Smartphone (z.B. Einrichtung des Root-Zugriffs, d.h. Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphone) oder die Installation von Apps, die vom Lieferanten des Betriebssystems nicht zugelassen sind (da diese z.B. die Anfälligkeit auf Viren und Malware auf dem Smartphone erhöht) ist zu unterlassen. Jegliche Manipulation am Smartphone erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und jede Haftung der Bank für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und ist insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen sofort nach Erhalt zu prüfen. Ohne schriftlichen Gegenbericht des Kunden gelten die Auszüge und Abrechnungen nach dreissig Tagen ab Zustelldatum als genehmigt. Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist diese innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden (Datum des Poststempels).
  • Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allfällige Massnahmen eingeleitet werden können.
  • Der Kunde hat vor jeder Zahlungsausführung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
Weicht die Nutzung der Valiant TWINT App nach Ermessen der Bank erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung der Valiant TWINT App für kommerzielle Tätigkeiten), kann die Bank den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.
Bei einer Vertragsverletzung durch die Bank haftet diese für den vom Kunden nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung von der Bank für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Bank ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 5000.00. Eine Haftung der Bank für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Handlungen seitens des Kunden oder einer anderen Person, insbesondere Schäden infolge Missachten der Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 1.6 oben, ist in jedem Fall und vollumfänglich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der Valiant TWINT App gemäss Ziff. 1.8 nachfolgend. Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Bank übernimmt ausserdem keine Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hardund Software ab. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler, Fälle von höherer Gewalt, technischen Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, durch Dritte herbeigeführte Verstopfung der elektronischen Zugänge, Unterbruche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen.

Die Bank ist bestrebt, eine möglichst jederzeit funktionsfähige Nutzung der Valiant TWINT App zu ermöglichen, gewährleistet dies jedoch nicht. Die Bank behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur Valiant TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
Der Kunde ist sich bewusst und anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Smartphone und Nutzung der Valiant TWINT App (z B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Smartphone eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, oder die Valiant TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet oder in anderer Weise die Valiant TWINT App nutzt, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der Valiant TWINT App zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsachlichen Eigentümer des Smartphones handelt.

Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.

Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der Valiant TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser wenn der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhaltung seiner Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der Valiant TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5›000 je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebenden Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.

Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.
Der Kunde nimmt insbesondere folgende Risiken zur Kenntnis: Bei Nutzung eines Netzwerkes (z. B. Internet) können sich Viren und dergleichen auf dem Smartphone ausbreiten, wenn das Smartphone Kontakt mit dem Netzwerk aufnimmt. Der Einsatz von im Markt erhältlicher Sicherheits-Software kann den Kunden bei seinen Sicherheitsvorkehrungen unterstützen und ist daher empfohlen. Es besteht die Gefahr, dass sich ein Dritter während der Online-Nutzung unbemerkt Zugang zum Smartphone verschafft. Zudem können ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen am Smartphone einen unberechtigten Zugriff erleichtern. Netzwerk- Betreiber (z. B. Internet-Anbieter) haben die Möglichkeit nachzuvollziehen, wann ein Kunde mit wem in Kontakt getreten ist. Es ist wichtig, dass nur mit Software aus vertrauenswürdigen Quellen gearbeitet wird.
Die Bank kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so hat er dies innert 30 Tagen gegenüber der Bank ausdrücklich zu erklären und die Valiant TWINT App nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird das Teilnehmerkonto des Kunden deaktiviert, so dass er die Funktionen der Valiant TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderungen die Valiant TWINT App weiter nutzt.
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets oder sonstiger relevanter Infrastruktur regeln und welche im Zusammenhang mit diesem Vertrag beachtet und eingehalten werden müssen, bleiben vorbehalten und gelten ab deren Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Im Fall von Widersprüchen zwischen zwingend geltenden Gesetzesbestimmungen und dem vorliegenden Vertrag gilt die salvatorische Klausel in Ziff. 1.16. Die Benutzung einer Dienstleistung, z.B., wenn diese ausserhalb der Schweiz genutzt wird, kann zusätzlichen lokalen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen lokales Recht verletzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass während der Dauer des Vertrags Umstände eintreten können, die dazu führen, dass die Bank verpflichtet ist, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde anerkennt das und verpflichtet sich, der Bank auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die die Bank benötigt, um ihren Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen zu können.
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Valiant TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle lmmaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde lmmaterialgüterrechte Dritter und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunden die Bank schadlos zu halten.
Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die Bank erfolgt dadurch, dass das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der Valiant TWINT App deaktiviert wird. Der Kunde kündigt den Vertrag, indem er der Bank mitteilt, die Valiant TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen und die Valiant TWINT App löscht.
Der Kunde kann seinen Zugang zur Valiant TWINT App sperren lassen. Die Sperre kann nur während der üblichen Geschäftszeit der Bank verlangt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden. Vorbehalten bleibt die Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der Valiant TWINT App gemäss Ziff. 1.8.
Die Bank kann die Dienstleistung jederzeit anpassen, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die Bank den Betrieb der Valiant TWINT App oder den Zugang des Kunden zur Valiant TWINT App jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen die Verfügbarkeit einschränken. Eine Haftung von der Bank in solchen Fällen ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bank und der Kunde stimmen in diesem Fall überein, dass die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen ist.
Alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Bank unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist unter Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Bern (Stadt).

2. Zahlungsfunktionen

Bei der Registrierung muss der Kunde in der Valiant TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»). Belastungen und Gutschriften erfolgen immer auf das jeweils hinterlegte Referenzkonto. Der Kunde anerkennt alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Smartphone und unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.
Der Kunde kann mit seinem Smartphone und der damit verbundenen Valiant TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (sog. «Point of Sales», POS), Automaten, im Internet, in anderen Apps und durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlers, via TWINT+ und an andere Personen mit einer TWINT App im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlten. Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der anderen Person auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die Valiant TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen.

Der Kunde kann in den Einstellungen der Valiant TWINT App die von der Bank aus Sicherheitsgründen vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Betragslimiten für Zahlungen, welche ohne Eingabe eines PINs oder eines anderen Sicherheitselements automatisch erfolgen, anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit in der App angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung. Bei der Hinterlegung von Valiant TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Bankkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren muss. Die Hinterlegung der Valiant TWINT als Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der Valiant TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.

Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der Valiant TWINT App eine Übersicht der verschiedenen Angebote auf. Beim Anwählen eines spezifischen Angebots wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte und Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via Valiant TWINT App.
Die Installation der Valiant TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden dem Kunden in der Valiant TWINT App bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die Valiant TWINT App weiter nutzt.
Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des Point of Interactions («POI»), an welchen die Zahlung getätigt wird, erfasst. Die Transaktionen sind in der Valiant TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.
Bei Transaktionen in einem Shop zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaft, die es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen und mit der er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat (sog. Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services). Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3), bezahlt er auch Gebühren an die TWINT Acquiring AG. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die Bank weitergeleitet werden kann. Mit den weitergeleiteten Gebühren deckt die Bank einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe der Valiant TWINT App und die Ausführung der Transaktionen. Der Kunde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichtet auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.

3. Mehrwertleistungen

3.1.1 Ausspielung von Angeboten
Die Bank kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die Valiant TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.

Hierbei werden folgende Typen von Angeboten unterschieden:
a) Angebote der Bank alleine oder mit dem TWINT System in eigener Sache (nachfolgend «Valiant-Angebote»);
b) Angebote der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Valiant Mehrwert-Angebote»);
c) Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote»).

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und das Einlösen von Drittanbieter-Angeboten setzt voraus, dass der Kunde in der Valiant TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt und die Ausspielung von solchen Drittanbieter-Angeboten ausdrücklich akzeptiert hat («Opt-in»).

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der Valiant TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt erhält, alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Valiant Angeboten und Valiant Mehrwert-Angeboten setzt kein «Opt-in» des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten
Angebote sind nur solange gültig, wie sie in der Valiant TWINT App angezeigt werden. Es gibt Angebote, die, bevor sie eingelöst werden können, vom Kunden vorgängig in der Valiant TWINT App aktiviert werden müssen. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Aktivierte Angebote können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder der in der Valiant TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden. Viele Angebote können nur bei der Bezahlung mit der Valiant TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung eines Angebots, resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel auf den jeweiligen Angeboten entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden die Angebote bei der Bezahlung durch den Kunden mit der Valiant TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunden hierzu etwas vorkehren muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunden das Angebot dem Geschäftskunden in der Valiant TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online Shop eingeben muss. Dies ist aus dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens gewährt.

3.1.3 Teilen von Angeboten
Die Bank kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote anderen Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder sie mit ihnen zu teilen
Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten ») in der Valiant TWINT App zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können vom Kunden jederzeit wieder aus der Valiant TWINT App entfernt werden.

Die Bank kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der Valiant TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Valiant TWINT App zur Verfügung stehen soll.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile direkt als Angebot in die Valiant TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Angebote nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1).
Für Inhalte, Meldungen, Angebote, Sichtkarten und weitere über die Valiant TWINT App angebotene Mehrwertleistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und vom Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt werden kann. Bei Fragen und Problemen mit Leistungen oder Angeboten von Drittanbietern (Drittanbieter-Angebote) hat der Kunde direkt den Drittanbieter zu kontaktieren. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt jede Verantwortung oder Haftung diesbezüglich ab.

Insbesondere haftet die Bank nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter aus welchen Gründen auch immer nicht eingelöst werden können oder für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit Sichtkarten wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die Bank ist bestrebt, die Nutzung der Mehrwertleistungen möglichst störungsfrei über die Valiant TWINT App zur Verfügung zu stellen, übernimmt aber keine Gewähr, dass der Kunde jederzeit und störungsfrei Zugang zu Mehrwertleistungen hat. Im Falle eines Unterbruchs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht funktionieren. Eine Haftung der Bank für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Die Bank untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) und anderen anwendbaren Gesetzen. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» wird der Kunde über die Datenbearbeitung und über die Datenflüsse bei Verwendung der Valiant TWINT App informiert. Zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung sind auf der Website valiant.ch/datenschutz abrufbar.
Damit der Kunde am TWINT System teilnehmen und Zahlungen vornehmen kann, muss er bei TWINT registriert sein. Zu diesem Zweck werden TWINT die Telefonnummer des für die Nutzung der Valiant TWINT App verwendeten Smartphones übermittelt. Um Zahlungen des Kunden im TWINT System verarbeiten zu können, muss der Kunde bei der Registration in der Valiant TWINT App auch im TWINT System erfasst werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, Mehrwertleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn er die Nutzung von Drittanbieter-Angeboten (Opt-in) wählt (siehe Ziff. 3), werden folgende zusätzliche Daten an TWINT übermittelt: Name, Adresse, Geschlecht des Kunden und Geburtsdatum.
Mochte der Kunde bei einem Point of Sale (nachfolgend «POS») eines Geschäftskunden eine Zahlung via Valiant TWINT App auslösen, wird im TWINT System eine Verbindung zwischen der Valiant TWINT App des Kunden und dem entsprechenden Geschäftskunden hergestellt. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der

Valiant TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:
  • Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet.
  • Via TWINT+: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in Valiant TWINT auf damit verbundenen Aufrufen des Webshops des kooperierenden Händlers

Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die Valiant TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der Valiant TWINT App frei wählen, ab welchen Betragen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe der TWINT PIN erfolgen soll (siehe Ziffer 2.2).

Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages auf dem Referenzkonto.

Bei der Valiant werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Geschäftskunden; das Guthaben wird auf die Konten des Geschäftskunden überwiesen. Die Bank erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.5 folgend geregelt.

Die Bank gibt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, es  sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.5 oder 4.6 nachfolgend geregelt.
Neben der Valiant TWINT App kann der Kunde auch TWINT Apps anderer Anbieter auf seinem Endgerät installieren und nutzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Coupons, Stempelkarten, Kundenbindungskarten und weitere Angebote, die in einer seiner TWINT Apps enthalten sind, auch in einer anderen seiner TWINT Apps ersichtlich sein können. Die hierfür nötigen Daten werden zentral im TWINT System gehalten, das von TWINT betrieben wird. Zwischen den verschiedenen Herausgebern von TWINT Apps findet in diesem Zusammenhang kein Austausch personenbezogener Kundendaten statt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Geschäftskunden direkt in der Valiant TWINT App zu aktivieren. Dazu sind gewisse Einstellungen und Eingaben gemäss der jeweiligen Beschreibung bzw., Anleitung vorzunehmen. Mit der Aktivierung einer Sichtkarte in der Valiant TWINT App erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der Valiant TWINT App einbezogen, sofern und soweit dies durch den jeweiligen Sichtkartenherausgeber technisch möglich ist. Der Kunde kann die Verwendung der Sichtkarte in der Valiant TWINT App jederzeit deaktivieren.

Wenn in der Valiant TWINT APP eine Sichtkarte aktiviert ist, mit der Valiant TWINT APP bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogenen Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde.

TWINT übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die ldentifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewahrte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Geschäftskunden, resp. dem Kunden und dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Bewilligungen verantwortlich. Eine Haftung der Bank ist ausgeschlossen.
Um die automatische Einlösung von Angeboten zur Gewährung eines Rabatts oder geldwertigen Vorteils zu ermöglichen, müssen Daten zwischen dem TWINT System und dem Geschäftskunden ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System das Angebot eingelöst und der Rabatt, resp. der geldwertige Vorteil berechnet wird.

Bei der Einlösung von Angeboten im System des Geschäftskunden übergibt die Bank dem Geschäftskunden die ldentifikationsnummer des Angebots. Der Geschäftskunden berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für den Kunden. Der Geschäftskunden erhalt hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die ldentifikationsnummer des Angebots z.B. in Form eines Barcodes vorweist.

Bei der Einlösung von Angeboten im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Geschäftskunden übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Geschäftskunden weitere Daten an die Bank übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Angeboten, die vorgängig von TWINT System an den Geschäftskunden übermittelt wurden oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Angebots im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und dem Kunden. Der Geschäftskunden ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.
TWINT sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die Valiant TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der Valiant TWINT App anfallen.

TWINT gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der Valiant TWINT App nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.
TWINT nutzt in der Valiant TWINT App das Google Analytics Software Development Kit (SDK) der Google Inc. (,,Google»), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die Valiant TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der Valiant TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der Valiant TWINT App, werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende Informationen:
  • Firebase-lD (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerat identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
  • Version der installierten Valiant TWINT App
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
  • Die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)

Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der Valiant TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der Valiant TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist. Daraus folgt, dass Google in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen wird.
Der Kunde kann sich gegenüber der Bank ausdrücklich damit einverstanden erklären («Opt-in»), dass er in der

Valiant TWINT App Drittanbieter Angebote erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe auch Ziffer 3.1). Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Angeboten sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis (Opt-in) kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der Valiant TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der Valiant TWINT App abgeben, resp. widerrufen («Optout»). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der Bank und TWINT, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Angebote zuzustellen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter Angebote nur mit einem Opt-in in der Valiant TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opt-in des Kunden gibt die Bank keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der Valiant TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt (siehe Ziff. 4.5), Die Involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank und TWINT sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.
Die bei der Bank gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit technisch möglich – zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht bzw. anonymisiert. Das Löschen der Valiant TWINT App auf dem Smartphone des Kunden führt nicht zu einer automatischen Löschung der personenbezogenen Daten bei der Bank. Verzichtet der Kunde nachträglich auf personalisierte Angebote (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Angebote im TWINT System unwiderruflich gelöscht, bzw. anonymisiert und der Kunde kann von den damit verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der Bank länger aufbewahrt werden müssen.
Sie können jederzeit allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz an die unten aufgeführte Adresse bzw. via Email unter datenschutz@valiant.ch an Valiant richten oder Auskunft über die bei Valiant zu Ihrer Person bearbeiteten Daten verlangen. Um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens zu gewährleisten, ersuchen wir Sie, Ihrem unterschriebenen Brief eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises beizulegen. Ebenfalls können Sie Valiant auf dem vorerwähnten Weg ersuchen, Ihnen eine Kopie Ihrer von Valiant erhobenen und bearbeiteten Personendaten zur Verfügung zu stellen oder Valiant anweisen, Ihre personenbezogenen Daten, soweit sie fehlerhaft sind, zu berichtigen. Unter bestimmten Umständen können Sie Valiant zudem ersuchen, Ihre Daten zu löschen. Ihre Daten werden dann baldmöglichst berichtigt resp. gelöscht, es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher oder ertraglicher Gründe nicht zulässig.
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