TWINT Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für die Valiant TWINT App
1. Allgmemeines
Die Valiant Bank AG (nachfolgend «Bank») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Bern. Die TWINT AG (nachfolgend «TWINT») ist eine von Valiant unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Allgemeine Informationen zur Bank sowie weitere regulatorische Informationen und rechtliche Hinweise sind in der jeweils aktuellen Fassung auf valiant.ch/rechtliche-hinweise publiziert und können bei der Bank eingesehen werden.
Die Bank bietet Personen ab 12 Jahren (nachfolgend «Kunden») unter dem Namen «Valiant TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Valiant TWINT App»).
Die Valiant TWINT App kann vom Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler») eingesetzt (sog. P2MZahlungen) und zur direkten 0berweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) genutzt werden (vgl. Ziff. 2). Darüber hinaus werden Mehrwertleistungen angeboten, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote auf der Valiant TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Valiant TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).
Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit den weiteren dem Kunden mitgeteilten Vertragsbestimmungen (z.B. mittels Anzeige in der Valiant TWINT App oder an einem anderen Ort vom Kunden akzeptierte zusätzliche Vertragsbedingungen) bilden gesamthaft den zwischen der Bank und dem Kunden geschlossenen Vertrag für die Valiant TWINT App (nachfolgend «Vertrag» genannt). Die über die Valiant TWINT App angebotenen Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf valiant.ch/twint sowie in der Valiant TWINT App beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»).
Diese Nutzungsbestimmungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde sich über die Valiant TWINT App registriert und bestätigt, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden hat, in jedem Fall aber mit der Nutzung der Valiant TWINT App.
Die Bank behält sich jederzeit das Recht vor, trotz Erfüllens der Anforderungen, einen Kunden für die Nutzung der Valiant TWINT App ohne Begründung abzulehnen.
Zugang zu den Dienstleistungen erhalt ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die Valiant TWINT App installiert ist. Für die Nutzung der Valiant TWINT App muss der Kunde zudem über ein Zahlungskonto (z.B. Privat-, Jugendkonto) mit uneingeschränkter Vollmacht und einen aktiven E-Banking-Vertrag bei der Bank verfügen.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone. Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.
Die Bank kann jederzeit ganz oder teilweise und insbesondere bei Verwendung im Ausland Zahlungsfunktionen, wie auch jede andere Funktion in der Valiant TWINT App, aufgrund rechtlicher Vorgaben einschränken.
Dem Kunden wird zugesichert, dass die lnhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo- und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Der Kunde ist jedoch einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank und oder des Kunden, aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:
- Zur Wahrnehmung gesetzlicher oder mit TWINT oder mit anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien vertraglich vereinbarten Auskunftspflichten (z.B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen);
- Zwecks Inkasso von Forderungen der Bank gegen den Kunden;
- Zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche der Bank;
- Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist;
- bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes;
- Bei behördlichen Anordnungen oder soweit sonst eine Pflicht zur Offenlegung besteht.
Die Bank darf TWINT als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktionsund Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der Valiant TWINT App durch den Kunden.
- Der Kunde hat sein Smartphone vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
- Der Code für die Nutzung der Valiant TWINT App, insbesondere für Ladungen/Entladungen sowie zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Gerate-bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Sie dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
- Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen.
- Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Mit der Installation der Valiant TWINT App auf seinem Smartphone bestätigt der Kunde, der rechtmassige Nutzer und Verfugungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) seines Smartphones verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Valiant TWINT App auf seinem Smartphone ergeben.
- Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Drittpersonen Zugang zur Geräte-bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern.
- Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der Valiant TWINT App erfolgen kann.
- Ein Ausschalten der Sicherheitsstrukturen durch Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen oder Betriebssystems (Jailbreak) oder ähnliche Manipulationen am Smartphone (z.B. Einrichtung des Root-Zugriffs, d.h. Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphone) oder die Installation von Apps, die vom Lieferanten des Betriebssystems nicht zugelassen sind (da diese z.B. die Anfälligkeit auf Viren und Malware auf dem Smartphone erhöht) ist zu unterlassen. Jegliche Manipulation am Smartphone erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und jede Haftung der Bank für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
- Der Kunde hat die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und ist insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen sofort nach Erhalt zu prüfen. Ohne schriftlichen Gegenbericht des Kunden gelten die Auszüge und Abrechnungen nach dreissig Tagen ab Zustelldatum als genehmigt. Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist diese innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden (Datum des Poststempels).
- Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der Bank unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allfällige Massnahmen eingeleitet werden können.
- Der Kunde hat vor jeder Zahlungsausführung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache des Kunden. Die Bank übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hardund Software ab. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler, Fälle von höherer Gewalt, technischen Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, durch Dritte herbeigeführte Verstopfung der elektronischen Zugänge, Unterbruche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen.
Die Bank ist bestrebt, eine möglichst jederzeit funktionsfähige Nutzung der Valiant TWINT App zu ermöglichen, gewährleistet dies jedoch nicht. Die Bank behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur Valiant TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Solange die Bank die geschäftsübliche Sorgfalt wahrnimmt, trägt der Kunde einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.
Der Kunde anerkennt sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weist die Bank unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die Bank ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kunden zu belasten.
Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der Valiant TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser wenn der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhaltung seiner Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der Valiant TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Die Bank entschädigt den Kunden in solchen Fällen für den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5›000 je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten dem Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebenden Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.
Der Kunde hat seine Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der Bank hin an diese abzutreten.
2. Zahlungsfunktionen
Der Kunde kann in den Einstellungen der Valiant TWINT App die von der Bank aus Sicherheitsgründen vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Betragslimiten für Zahlungen, welche ohne Eingabe eines PINs oder eines anderen Sicherheitselements automatisch erfolgen, anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit in der App angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt hat und wo er die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben hat. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kunde und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung. Bei der Hinterlegung von Valiant TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom Bankkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren muss. Die Hinterlegung der Valiant TWINT als Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der Valiant TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde nur beim Händler erneuern.
Bei Transaktionen über TWINT+ ruft der Kunde in der Valiant TWINT App eine Übersicht der verschiedenen Angebote auf. Beim Anwählen eines spezifischen Angebots wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo er Produkte und Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via Valiant TWINT App.
3. Mehrwertleistungen
Die Bank kann dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote») in die Valiant TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Angeboten unterschieden:
a) Angebote der Bank alleine oder mit dem TWINT System in eigener Sache (nachfolgend «Valiant-Angebote»);
b) Angebote der Bank zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Valiant Mehrwert-Angebote»);
c) Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote»).
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und das Einlösen von Drittanbieter-Angeboten setzt voraus, dass der Kunde in der Valiant TWINT App seine explizite Zustimmung hierzu erteilt und die Ausspielung von solchen Drittanbieter-Angeboten ausdrücklich akzeptiert hat («Opt-in»).
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der Valiant TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt erhält, alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Valiant Angeboten und Valiant Mehrwert-Angeboten setzt kein «Opt-in» des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.
3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten
Angebote sind nur solange gültig, wie sie in der Valiant TWINT App angezeigt werden. Es gibt Angebote, die, bevor sie eingelöst werden können, vom Kunden vorgängig in der Valiant TWINT App aktiviert werden müssen. Dies ist auf dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Aktivierte Angebote können von der Bank deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder der in der Valiant TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden. Viele Angebote können nur bei der Bezahlung mit der Valiant TWINT App eingelöst werden.
Die Aktivierung eines Angebots, resp. der Erhalt eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel auf den jeweiligen Angeboten entsprechend vermerkt.
In den meisten Fällen werden die Angebote bei der Bezahlung durch den Kunden mit der Valiant TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunden hierzu etwas vorkehren muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der Kunden das Angebot dem Geschäftskunden in der Valiant TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online Shop eingeben muss. Dies ist aus dem jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung eines Angebots mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung dem Kunden in Form eines Cash Back Guthabens gewährt.
3.1.3 Teilen von Angeboten
Die Bank kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote anderen Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder sie mit ihnen zu teilen
Die Bank kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der Valiant TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der Valiant TWINT App zur Verfügung stehen soll.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile direkt als Angebot in die Valiant TWINT App ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Angebote nur dann, wenn er vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt hat (siehe Ziffer 3.1.1).
Insbesondere haftet die Bank nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter aus welchen Gründen auch immer nicht eingelöst werden können oder für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit Sichtkarten wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
Die Bank ist bestrebt, die Nutzung der Mehrwertleistungen möglichst störungsfrei über die Valiant TWINT App zur Verfügung zu stellen, übernimmt aber keine Gewähr, dass der Kunde jederzeit und störungsfrei Zugang zu Mehrwertleistungen hat. Im Falle eines Unterbruchs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht funktionieren. Eine Haftung der Bank für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist ausgeschlossen.
4. Datenschutz
Valiant TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:
- Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone des Kunden und dem POS ermöglicht);
- Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
- Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
- Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch den im Online-Shop registrierten Kunden auf Initiative des Kunden;
- In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative des Kunden;
- An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet.
- Via TWINT+: durch Anklicken eines Anwendungsfalls in Valiant TWINT auf damit verbundenen Aufrufen des Webshops des kooperierenden Händlers
Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die Valiant TWINT App des Kunden. Der Kunde kann in den Einstellungen der Valiant TWINT App frei wählen, ab welchen Betragen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe der TWINT PIN erfolgen soll (siehe Ziffer 2.2).
Nach Freigabe der Zahlung durch den Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages auf dem Referenzkonto.
Bei der Valiant werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Geschäftskunden; das Guthaben wird auf die Konten des Geschäftskunden überwiesen. Die Bank erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.5 folgend geregelt.
Die Bank gibt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.5 oder 4.6 nachfolgend geregelt.
Wenn in der Valiant TWINT APP eine Sichtkarte aktiviert ist, mit der Valiant TWINT APP bezahlt wird und der Kunde durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangt (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogenen Dritter dieselben Daten, wie wenn der Kunde die Sichtkarte physisch vorzeigen würde.
TWINT übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die ldentifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewahrte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Geschäftskunden, resp. dem Kunden und dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Bewilligungen verantwortlich. Eine Haftung der Bank ist ausgeschlossen.
Bei der Einlösung von Angeboten im System des Geschäftskunden übergibt die Bank dem Geschäftskunden die ldentifikationsnummer des Angebots. Der Geschäftskunden berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für den Kunden. Der Geschäftskunden erhalt hierbei die gleichen Informationen, wie wenn der Kunde die ldentifikationsnummer des Angebots z.B. in Form eines Barcodes vorweist.
Bei der Einlösung von Angeboten im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Geschäftskunden übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).
Ob der Geschäftskunden weitere Daten an die Bank übergibt (beispielsweise Informationen zur Einlösung von Angeboten, die vorgängig von TWINT System an den Geschäftskunden übermittelt wurden oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Angebots im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und dem Kunden. Der Geschäftskunden ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.
TWINT gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der Valiant TWINT App nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.
Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der Valiant TWINT App, werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende Informationen:
- Firebase-lD (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG den Kunden identifizieren kann)
- Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerat identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät des Benutzers erlaubt
- Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
- Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
- Version der installierten Valiant TWINT App
- Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
- Die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)
Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der Valiant TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der Valiant TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist. Daraus folgt, dass Google in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen wird.
Valiant TWINT App Drittanbieter Angebote erhält und diese aktivieren und einlösen kann (siehe auch Ziffer 3.1). Mit dem Opt-in erklärt sich der Kunde auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Angeboten sammeln und auswerten kann.
Dieses Einverständnis (Opt-in) kann der Kunde auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der Valiant TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der Valiant TWINT App abgeben, resp. widerrufen («Optout»). Die Zustimmung des Kunden ermöglicht es der Bank und TWINT, dem Kunden auf seine persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Angebote zuzustellen.
Der Kunde ist sich bewusst, dass Drittanbieter Angebote nur mit einem Opt-in in der Valiant TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.
Auch im Falle eines Opt-in des Kunden gibt die Bank keine personenbezogenen Daten der Kunden an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der Valiant TWINT App nicht ausdrücklich zustimmt (siehe Ziff. 4.5), Die Involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.
Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.
Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der Bank länger aufbewahrt werden müssen.